Schulstarthilfe
Corona-Einkommensverluste werden berücksichtigt

Die Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2020/21 noch bis spätestens 30. September 2020 beantragt werden. | Foto: Pixabay/flockine (Symbolbild)
  • Die Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2020/21 noch bis spätestens 30. September 2020 beantragt werden.
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TIROL. Auch in diesem Jahr unterstützt das Land Tirol Familien bei Ausgaben von Schulsachen zu Beginn des Schuljahres. Vor allem in diesem Corona-gebeutelten Jahr werden viele Familie auf die zusätzliche finanzielle Hilfe angewiesen sein. Corona-bedingte Einkommensverluste werden auch berücksichtigt.

Schulstarthilfe berücksichtigt Krise

Der Schulstart ist für jede Familie immer wieder ein hoher Kostenaufwand. Besonders einkommensschwächere Familien und Alleinerziehende sehen sich mit einer hohen finanziellen Hürde konfrontiert. Die Schulstarthilfe des Landes Tirol bietet Betroffenen eine konkrete finanzielle Unterstützung an. Um angesichts der Coronakrise auf unvorhersehbare Änderungen der Lebenssituationen von Familien zu reagieren, werden im Rahmen einer Sonderregelung auch krisenbedingte Einkommensverluste berücksichtigt.
Die Landesförderung in Höhe von 150 Euro pro schulpflichtigem Kind kann für das Schuljahr 2020/21 noch bis spätestens 30. September 2020 beantragt werden.

Wer kann Hilfe beantragen?

Die finanzielle Hilfe wird abhängig vom Familieneinkommen für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren zuerkannt und einmal jährlich ausbezahlt. Bei der Bemessung der Einkommensgrenze kann das aktuelle Haushaltseinkommen ab dem Monat herangezogen werden, in dem aufgrund von Coronavirus-Maßnahmen ein Einkommensverlust eingetreten ist.
Die spezielle Sonderregelung gilt rückwirkend ab dem 15. März 2020, beschränkt auf die Dauer des Corona-bedingten Einkommensverlustes.

Wie beantrage ich die Schulstarthilfe?

Über das Online-Formular unter www.tirol.gv.at/schulstarthilfe kann die Hilfe beantragt werden.
Wer den Antrag nicht digital stellen kann, kann sich das Antragsformular in Papierform bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit holen. 

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