Kinder- und Jugendanwaltschaft
Internationaler Tag der Kinderrechte

Zum internationalen Tag der Kinderrechte legt die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft der neuen Landesregierung ihre Wünsche vor. | Foto: Pixabay/PublicDomainPictures (Symbolbild)
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  • Zum internationalen Tag der Kinderrechte legt die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft der neuen Landesregierung ihre Wünsche vor.
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Am 20. November steht der internationale Tag der Kinderrechte an. Anlässlich diesen Tages richtet die Kinder- und Jugendanwaltschaft ihre Wünsche an die neue Landesregierung. 

TIROL. 30 Jahre lang, ist die UN-Kinderrechtkonvention in Österreich bereits in Kraft. Mit der Konvention hat sich Österreich zur Wahrung der Rechte aller Kinder und Jugendlichen verpflichtet. Für die neue Landesregierung hat die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft zum internationalen Tag der Kinderrechte ihre wichtigsten Anliegen zusammengefasst. 

Das Wohl des Kindes hat Vorrang

Gemäß Artikel 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Rechte von Kindern (BVGKR) ist das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen vorrangig zu berücksichtigen. Die Tiroler Kinder- und Jugendanwaltschaft bemängelt, dass das in der Praxis leider nicht so ist. Täglich würden sie das in ihrer Arbeit bemerken. 

Unter anderem fordern die Kinder- und Jugendanwaltschaft einheitliche Richtlinien für alle Jugendämter in Tirol. Es soll österreichweite einheitliche Standards geben. | Foto: Pixabay/cherylholt (Symbolbild)
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Forderungen für die Kinder- und Jugendhilfe

  • Lediglich eine Vertrauensperson der Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol besucht regelmäßig in ganz Tirol rund 60 sozialpädagogische Wohngemeinschaften, in denen fremduntergebrachte Kinder und Jugendliche leben. Hier würde es dringend eine personelle Aufstockung brauchen.
  • Einheitliche Richtlinien für alle Jugendämter in Tirol werden gefordert. Es soll österreichweite einheitliche Standards geben.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe soll für alle Kinder und Jugendlichen zuständig sein. Zudem solle Inklusion in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt werden.
  • Ein umfassender Evaluationsprozess der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wäre längst überfällig.
  • Eine professionelle Betreuung und Unterstützung der Familien während und nach Fremdunterbringung, damit Kinder so schnell wie möglich rückgeführt werden können. wird gefordert.
  • Ausreichend Personal undfinanzielle Mittel für die Kinder- und Jugendhilfe.

Forderungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • Hometreatment – Betreuung vor Ort in der Familie – zur Entlastung des akutstationären Bereichs und Stärkung der ambulanten Versorgung.
  • Spezielle Angebote zur medizinischen und therapeutischen Behandlung für exzessiv suchtmittelmissbrauchende Jugendliche.
  • Psychotherapie auf Krankenschein für alle Kinder und Jugendlichen, die diese Hilfe benötigen.

Familienkompetenzzentren und Ferienlager

Bei den Familienkompetenzzenten wünscht sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft multiprofessionell besetzte Zentren in den Regionen. Sie sollen als Anlaufstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche dienen. Dort bekommen sie eine umfassende Beratung, Abklärung und Diagnostik in allen Lebenslagen.

Bei den Ferienlagern kritisiert die Kinder- und Jugendanwaltschaft, dass es keinerlei Regelungen bezüglich Ferienheimen und Ferienlagern gibt. Daher kann ein Ferienlager organisiert und durchgeführt werden, ohne dieses bei einer offiziellen Stelle anmelden zu müssen. Die handelnden Personen werden nicht überprüft. Es braucht daher ein Prozedere, das eine Meldung (Anzeige) von Ferienlagern vorsieht, damit im Vorhinein kontrolliert werden kann, ob die Betreibenden und das Personal geeignet sind.

"Mystery Shopping" und Nikotinbeutel

Seit 01.02.2022 findet sich im Tiroler Jugendgesetz in § 21a eine Bestimmung zu Testkäufen, dem sogenannten „Mystery Shopping“. Dass die Organisation und Durchführung der Testkäufe in die Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretungen gelegt wurde, hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft bereits im Begutachtungsprozess kritisch angemerkt, da diese die Testkäufe eher nicht eigeninitiativ durchführen werden. Gefordert wird eine Regelung, wonach eine geeignete Einrichtung beauftragt wird, die Testkäufe durchzuführen und das Land Tirol die Kosten trägt. Damit wäre die Durchführung der Testkäufe gesichert und nicht von der Initiative der gesetzlichen Interessenvertretungen abhängig.

Im Tiroler Jugendgesetz finden sich aktuell zwar Bestimmungen zu Tabak (§ 18a) und auch zu anderen jugendgefährdenden Waren (§ 18b), davon nicht erfasst sind jedoch tabakfreie Nikotinbeutel. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft fordert deswegen eine Regelung, die Kinder und Jugendliche auch vor diesen Stoffen schützt.

Sogenannte Nikotinbeutel sind im Tiroler Jugendschutzgesetzt in der Bestimmungen zu Tabak (§ 18a) nicht erfasst. | Foto: Pixabay/StingFree (Symbolbild)
  • Sogenannte Nikotinbeutel sind im Tiroler Jugendschutzgesetzt in der Bestimmungen zu Tabak (§ 18a) nicht erfasst.
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