ÖGB Tirol
Kommt der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit?

"Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt“, freut sich Tirols ÖGB-Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner über den Gewerkschafts-Erfolg.  | Foto: ÖGB Tirol
  • "Unser unermüdlicher Einsatz für die ArbeitnehmerInnen hat sich ausgezahlt“, freut sich Tirols ÖGB-Frauenvorsitzende Karin Brennsteiner über den Gewerkschafts-Erfolg.
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TIROL. Schon lange fordert ihn der ÖGB Tirol: den Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit. Jetzt lenken die Regierungsparteien ein und planen eine neue Regelung zur Entlastung der Familien und ArbeitnehmerInnen. An der ÖGB Tirol Spitze ist man darüber durchaus erfreut. 

"Einsatz hat sich ausgezahlt"

Der Ernst der Lage wurde endlich von der Bundesregierung erkannt, so die Tiroler ÖGB-Frauenvorstizende Karin Brennsteiner, die sich über den Gewerkschafts-Erfolg freut. Der Einsatz habe sich ausgezahlt, denn nun wird im Nationalrat von den Regierungsparteien ein Initiativantrag eingebracht, der den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit bei voller Kostenübernahme durch den Bund ermöglichen soll.
Somit soll die Sonderbetreuungszeit bis Juni 2021 verlängert werden können und auf 4 statt bisher 3 Wochen ausgedehnt werden. Die Regelung wird rückwirkend ab dem 1. November gelten. 

Ebenso erfreut über die Planung zur neue Regelung der Sonderbetreuungszeit ist Tirols ÖGB-Voristzender Wohlgemuth:

„Wir haben als ÖGB in den letzten Monaten Thema Druck aufgebaut und nicht lockergelassen – vehement haben wir einen Rechtsanspruch und die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert."

AK Tirol freut sich ebenso über Erfolg

Auch die AK Tirol hat für die Umsetzung der neuen Regelung für Sonderbetreuungszeiten gekämpft. Eltern mit minderjährigen Kindern haben jetzt einen Rechtsanspruch auf die bezahlte Sonderbetreuungszeit, diese können sie für die Dauer von vier statt bisher drei Wochen in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt auch für Kinder in Quarantäne. Sie bleibt vorerst bis zum Ende des Schuljahrs 2020/2021 aufrecht.

„Die nunmehr getroffene Regelung ist unabdingbar für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie“,

sagt Zangerl, der AK Tirol Präsident. 

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