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Bachelor-Upgrade für PflegerInnen erschwert

Bereits diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen müssen für den Bachelor-Grad noch einmal 1,5 Jahre an Studienzeit anhängen.
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Eine Änderung im Fachhochschulgesetz erschwert es künftig diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen ihr Bachelor-Upgrade zu machen. Der Zeitraum für den nachträglichen Erwerb eines "Bachelor-Grades" wird von wenigen Monaten auf 1,5 Jahre hochgestuft. 

TIROL. Die fh gesundheit klagt die "überfallsartige" Änderung des Fachhochschulgesetzes an. Dieses bewirkt nämlich, dass der Erwerb des Bachelor-Grades für diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen nun 1,5 Jahre dauert statt nur wenige Monate. Dabei wird bereits vorhandenes Wissen vom Wissenschaftsministerium nicht anerkannt. Die fh gesundheit fordert deswegen eine Gesetzesänderung bzw. eine Übergangsregelung für die Pflege. 

Die Problematik im Detail

Seit der Änderung des Fachhochschulgesetzes ist es Fachhochschulen nur mehr möglich, bis zu 90 ECTS, das ist genau die Hälfte eines dreijährigen Bachelor-Studiums, an außerhochschulischen Prüfungen und Qualifikationen anzuerkennen. Dadurch müssen Personen, die ihre Berufsberechtigung als Diplomierte Gesundheits- und KrankenpflegerInnen im Rahmen der bisherigen Diplomausbildung erworben haben, noch 90 ECTS zusätzlich nachmachen, somit mindestens 1,5 Jahre an Studienzeit anhängen, um nachträglich den akademischen Grad „Bachelor“ zu erwerben.

„Bis zur Novellierung des Fachhochschulgesetzes im heurigen Jahr konnten wir rund 85% der ehemaligen Diplomausbildung im Rahmen des Studiengangs anrechnen. Denn eigentlich unterscheiden sich die beiden Ausbildungen im Wesentlichen nur in Bezug auf die wissenschaftlichen Kompetenzen sowie dem Verfassen einer Bachelorarbeit“,

so Studiengangsleiterin Waltraud Buchberger.

Statt nur wenigen Monaten dauert ein "Bachelor-Upgrade" für die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen nun 1,5 Jahre.  | Foto: Pixabay/kreatikar (Symbolbild)
  • Statt nur wenigen Monaten dauert ein "Bachelor-Upgrade" für die Gesundheits- und Krankenpflegerinnen nun 1,5 Jahre.
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Schaden für Gesundheitssystem

Walter Draxl, FH-Rektor an der fh gesundheit in Innsbruck, fasst die Implikationen der Gesetzesänderungen noch weiter:

„Im Grund schadet das neue Gesetz dem österreichischen Gesundheitswesen. Anstatt die Angehörigen der Gesundheits- und Krankenpflege in ihrer berufsbegleitenden Akademisierung zu unterstützen, müssen Pflegepersonen nun erheblich länger als nötig aus dem Gesundheitssystem heraus. Und das in Zeiten eines bestehenden erhöhten Bedarfes an Pflegepersonen.“

Alleine an der fh gesundheit in Innsbruck möchten derzeit 100 bereits diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen einen akademischen Bachelor-Grad erwerben, um damit ein berufliches Fortkommen zu erreichen.

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