AK Tirol informiert
Vorsicht beim Lehrstellenwechsel
TIROL. Die AK Tirol macht in einem Infoschreiben Tiroler Lehrlinge darauf aufmerksam, dass sie bei einem geplanten Lehrstellenwechsel einiges beachten müssen. Zum Beispiel das Lehrzeitende bei seiner alten Firma dem Land melden.
Was muss ich beim Lehrstellenwechsel beachten?
Wenn sich ein Lehrling zu einem Lehrstellenwechsel entscheidet, sollte er auf ein paar wichtige Dinge acht geben, so die Arbeiterkammer Tirol.
Der Lehrling muss nämlich das Lehrzeitende bei seiner alten Firma dem Land melden und bei seiner neuen Firma einen neuen Förderantrag für den Lehrvertrag stellen. Ansonsten blüht eine Nachforderung von möglicherweise mehreren hundert Euro.
Lehrlinge, die aus einer einkommensschwächeren Familie kommen, erhalten eine Ausbildungsbeihilfe in Höhe von 100 Euro pro Monat. Diese Beihilfe ist freilich an den Bestand eines aufrechten Lehrverhältnisses geknüpft. Viele Lehrlinge wissen dies allerdings nicht und müssen dieses Unwissen bei einem Lehrstellenwechsel oftmals teuer bezahlen, denn:
"Es geht um den jeweiligen Lehrvertrag und nicht um den Status Lehrling an sich",
erläutert die AK Tirol.
Wer die Meldung des Lehrzeitendes bei der alten Firma vergisst und keinen neuen Förderantrag stellt, dem kann eine Rückforderung von möglicherweise mehreren hundert Euro blühen.
Bei Rückfragen helfen die Expertinnen und Experten der AK Jugendabteilung unter 0800/22 55 22 – 1515.
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