Eine Lösung ist in Aussicht

Eine Extremsituation für die Angehörigen: Der Tod muss von einem Arzt festgestellt werden, bevor er verbracht werden darf. | Foto: Pixabay
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Seit 1. April gibt es ein neues Bereitschaftsdienstsystem, seitdem ist die Totenbeschau ein brennendes Thema. Die Nummer 1450 sollte die Lösung sein, allerdings läuft vieles nicht nach Plan, denn im Bezirk Voitsberg gibt es nur noch wenige Distriktärzte, die die Totenbeschau durchführen können. Das wird zum Problem, wie es sich in Köflach bereits gezeigt hat.

Zehn Stunden warten

In der Lipizzanerheimat gab es bereits zwei Fälle in Pflegeheimen, in denen die Angehörigen und Pfleger bis zu zehn Stunden auf einen Arzt warten mussten. "Es darf niemand von der Bestattung verbracht werden, wenn der Tod nicht festgestellt wurde. Bei einem Einzelzimmer ist das Problem noch nicht so groß, aber bei einem Doppel- oder Mehrfachzimmer ist das natürlich für die Angehörigen und die Personen, die im Zimmer liegen, eine unglaubliche Ausnahmesituation", erklärt der Köflacher Bürgermeister Helmut Linhart. Die Pflegeheime sind zudem nicht mit Kühlräumen ausgestattet, was in den warmen Jahreszeiten ein zusätzliches Problem darstellen kann.
Jemanden von der Bestattung verbringen zu lassen ist die eine Sache, die andere Sache ist die, wenn es ein Mordopfer betrifft. Dabei wird der Tatort verändert und die Ermittlungen für die Polizei erschweren sich. "Obwohl man weiß, dass jemand tot ist, hat das einen unangenehmen Beigeschmack, wenn es Stunden dauert, damit er Tod auch wirklich festgestellt wird. Aber die Politik ist bemüht, eine sinnvolle und praktikable Lösung mit der Ärztekammer zu finden", so Linhart.

Lösung in Sicht

Auch Bgm. von Söding-St. Johann und zugleich Steirischer Gemeindebund-Obmann, Erwin Dirnberger, erklärt, dass die derzeitige Situation völlig unbefriedigend ist. "Es gibt einen dringenden Handlungsbedarf. Allerdings ist das wegen vieler gesetzlicher Hürden und der Haftung der Ärzte nicht so einfach." Am 2. Juli soll es eine Änderung im Leichenbestattungsgesetz geben. Durch diese Novelle sollen Bereitschaftsärzte die Verbringung anordnen dürfen, damit die Situation für die Angehörigen etwas leichter wird. Bei Todesfällen sind die Gemeinden und somit die Bürgermeister zuständig, diese werden auch für die Bezahlung aufkommen. Dirnberger appelliert an die Ärzteschaft: "Die Ärzte müssen dabei natürlich, auch nach der Novelle, mitarbeiten. Diese Extremsituation für die Angehörigen ist unzumutbar. Aber mit der Änderung des Leichenbestattungsgesetzes ist das schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung."

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