Gericht
Eigentor für Scheibbser Gauner
Für Betrügereien im Bezirk Scheibbs fasste der Beschuldigte 18 Monate (rechtskräftig) aus.
BEZIRK SCHEIBBS. Eine wesentliche Verzögerung seines Prozesses und damit mehrere zusätzliche Monate in Untersuchungshaft hat sich ein 55-Jähriger weitgehend selbst zuzuschreiben, nachdem er bei einem Verhandlungstermin im Juli vergangenen Jahres wegen einer geringfügigen Überschreitung der Zwei-Monatsfrist vom St. PöltnerRichter verlangte, noch einmal ganz von vorne zu beginnen.
Mehrfach vorbestraft
Für den mehrfach einschlägig vorbestraften Mann, der diesmal wegen Betrügereien in den Bezirken Scheibbs und Amstetten vor Gericht stand, bedurfte es, aufgrund seiner leugnenden Verantwortung im Zusammenhang mit gefälschten Unterschriften, schließlich auch eines Gutachtens, für das sich der Sachverständige über Gebühr viel Zeit ließ.
Strafe erlassen
Dies führte allerdings dazu, dass ihm der Richter drei Monate der vorgesehenen Strafe erließ. Nach 13 Monaten Untersuchungshaft fasste der Beschuldigte, der zuletzt auf Mallorca lebte, nun 18 Monate wegen schweren Betrugs aus. Da er mehr als zwei Drittel der Strafe bereits hinter Gittern verbracht hatte, sprach Herr Rat eine bedingte Entlassung unmittelbar nach dem Prozess aus (rechtskräftig).
Für sein vorbildliches Verhalten im Knast, so der Angeklagte, wurde er auch in Deutschland, wo er wegen Betrügereien im Zusammenhang mit Chemikalien zu viereinhalb Jahren verurteilt worden war, zur Halbzeit entlassen. Allerdings hielt ihn dies offensichtlich nicht davon ab, auch in seiner niederösterreichischen Heimat Leute zu betrügen.
Gefälschte Bestätigungen
StaatsanwältinBarbara Kirchner wartete unter anderem mit rund 300 Kunststoffkanistern auf, die der 55-Jährige bestellt, aber nicht bezahlt hatte. Zunächst erklärte der Angeklagte, die Kanister nie erhalten zu haben. Auf der Zustellbestätigung des Paketdienstes fand sich der Name einer Frau, die im Gemeindeamt Puchenstuben Lieferungen für die Gemeinde bestätigt. Auf einer gefälschten Zahlungsbestätigung versuchte er in Amstetten die Abweisung eines Klagebegehrens zu erreichen.
Insgesamt überprüfte der Sachverständige sechs Unterschriften und erläuterte ausführlich, woran Fälschungen zu erkennen sind. Gleichzeitig berichteten zwei Zeugen, dass das Kellerabteil des Mannes bis zur Decke mit Kanistern gefüllt war, wobei sich der Richter im Hinblick auf das Urteil in Deutschland fragte, wofür jemand eine derartige Menge an Kanistern, die sich zum Befüllen mit Chemikalien eignen, brauche.
„Ich weiß nur eines“, meinte der frühere Verteidiger des 55-Jährigen nach der Verhandlung im Juli, „ich komme nicht mehr!“ Damit überließ er das Feld seinem Kollegen Andreas Friedl, der den Beschuldigten offensichtlich zur Vernunft bringen konnte und das Urteil annahm.
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