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Aktuelle Neuerungen

Aufgrund der Corona Krise kommen immer wieder neue Paragraphen ins Gesetz. | Foto: Pixabay
  • Aufgrund der Corona Krise kommen immer wieder neue Paragraphen ins Gesetz.
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Hinsichtlich der aktuellen Neuerungen anlässlich der Corona Krise möchten wir hier wieder einige neue aufzeigen.

Verschiebung Wahltag-Briefwahl

Nach einigen Anfragen betreffend die Möglichkeiten, die Gemeinderatswahl aufgrund der aktuellen Corona-Krise ausschließlich als Briefwahl durchzuführen, wurde diese Möglichkeit ausgeschlossen und ist nicht umsetzbar. Für die Abgabe der Wahlkarten für den ausgefallenen Wahltag am 22. März wird es eine Nachfrist geben. sodass auch nach dem 22. März bei den Gemeindewahlbehörden einlangende Wahlkarten ihre Gültigkeit behalten. Natürlich werden die bereits eingelangten Wahlkarten bei der Wahlauszählung berücksichtigt. Bürger, die ihre Wahlkarten weggeworfen haben, können keine neue Wahlkarte erhalten und auch nicht mehr im Wahllokal wählen.

Kindergärten

Von Landesrätin Dr. Bogner-Strauß wurde mit Schreiben an alle Erhalter aufgrund der angespannten Lage vieler Familien darum ersucht, von der bisherigen Empfehlung, die Beiträge weiter einzuheben, abzugehen und ab sofort die Einhebung der Elternbeiträge auszusetzen. Damit müssen die Gemeinden als Träger die Kosten vorfinanzieren, es wurde jedoch versichert, dass die Ausfälle schnell und unbürokratisch bald refundiert werden.

Musikschulen

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus wurde vom Land Steiermark als Fördergeber festgelegt, dass die entfallenen Stunden, die sich für Musikschüler dadurch ergeben, nicht zur Reduktion der Förderung führen sollen. Aus diesem Grund werden alle Unterrichtseinheiten, die im Rahmen dieser Maßnahmen entfallen, speziell erfasst und bei Schülern, welche die 24 UE Mindestanwesenheit bis zum Schulschluss nicht erreichen, bei der Endbetrachtung der Unterrichtseinheiten hinzugezählt werden. Das bedeutet, diese werden als "anwesend" gezählt. Die Details dazu wurden bereits den Musikschulen bekannt gegeben. Der Musikschulunterricht findet jedoch weiterhin vielfach im Fernunterricht statt.

Kein Osterfeuer 

Wegen der Corona-Krise muss heuer auf jedes Osterfeuer verzichtet werden. Zum Schutz der Steirerinnen und Steirer, Feuerwehrfrauen und -männer und der Sicherheitskräfte wurden mit Verordnung des Landeshauptmanns alle Brauchtumsfeuer in der Steiermark bis 31.12.2020 verboten.

Zweitwohnsitze

Zum Thema Zweitwohnsitze hat sich das Ministerium geäußert und ein weiteres Mal festgehalten, dass „das Fahren zu einem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz als notwendiges Grundbedürfnis des täglichen Lebens anzusehen und zulässig ist“. Demgemäß ist es erlaubt, dass Personen (wohl nur jene, die im selben Haushalt wohnen) ihren Zweitwohnsitz aufsuchen (etwa zu Ostern).

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