Hochwasserschutzprojekt St. Ruprecht: Kleine Raabklamm nicht gefährdet?

V.l.n.r.: Andreas Rath, Andreas Turk, Helmut Kienreich, Ute Pöllinger, Markus Ehrenpaar, Thomas Matzer
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Als Fazit einer Informations- und Diskussionsrunde wurde vermittelt, dass das Bärental, die kleine Raabklamm und ihre Umgebung sehr wahrscheinlich nicht von einem Dammbau bedroht sind. 

Wo viele Bürger der Region sich in den vergangenen Monaten unsicher waren, was den Fortbestand der sogenannten kleinen Raabklamm als weit über die Bezirksgrenzen hinaus bekanntes und beliebtes Naturjuwel und Naherholungsgebiet betrifft, sollte eine Informationsveranstaltung des Naturschutzbundes für Aktualität und Klarheit sorgen.
Anlass für die von Andreas Rath moderierte Diskussionsrunde im Gartenhotel Ochensberger waren Gerüchte, Ressentiments und Proteste rund um ein für St. Ruprecht notwendiges Hochwasserschutzprojekt. Neben den in diesem Zusammenhang im Vorjahr präsentierten Varianten A und B, die einerseits eine Abgrabung des Bachbettes sowie eine Erhöhung der Ufer im Markt St. Ruprecht selbst und andererseits eine großflächige Lösung im Bereich nördlich der Ortschaft, etwa auf Höhe Schloss Stadl, vorsehen, ist bei Variante C ein rund 11 Meter hoher Damm direkt in der kleinen Raabklamm geplant.

Mäander
Vertreter des Naturschutzbundes Steiermark, des Komitees für den Schutz der kleinen Raabklamm, der Umweltanwaltschaft Steiermark und ein Techniker beleuchteten die Thematik Hochwasserschutz im Einklang mit der Natur aus verschiedenen Perspektiven. Einig ist man sich in der Region über die Notwendigkeit eines nachhaltigen Hochwasserschutzes für St. Ruprecht.
Für Markus Ehrenpaar, Geschäftsführer des Naturschutzbundes, stehen eine Renaturierung von Flussläufen und ein Rückbau von Begradigungen an oberster Stelle, wenn man auf lange Sicht und mit der Natur arbeiten will. So zeigt er anhand einer Karte aus dem Jahr 1946, dass die Raab bis vor nicht allzu langer Zeit zwischen Oberdorf und Mitterdorf noch in Mäandern, also in Kurven und Schlingen, wie sie sich in unbefestigten Fließgewässerabschnitten auf natürliche Weise bilden, geflossen ist. „Mäander sind natürliche Retentions- und also Hochwasserschutzbereiche“, so Ehrenpaar.

Studie
Aufschlussreich war der Beitrag von Ute Pöllinger, der Leiterin der Umweltanwaltschaft Steiermark: „Hochwasserschutzprojekte durchlaufen im Wesentlichen 5 Phasen. Nachdem ein Hochwasserproblem festgestellt ist, wird im ersten Schritt eine Studie in Auftrag gegeben, als Punkt zwei ein generelles Projekt gestartet, anschließend kümmert man sich um Grundstückssicherungen, danach werden einzelne Projekte eingereicht und behördlich, wasserrechtlich und in Hinsicht auf Forst- und Naturschutzgesetz überprüft. Erst Punkt 5 ist dann die Projektausführung.“ Das Hochwasserschutzprojekt St. Ruprecht, so Pöllinger, stehe derzeit erst zwischen Punkt 1 und 2.

Übereinkommen
ÖVP-Politiker Andreas Kinsky weist in seiner Wortmeldung auf ein über alle Parteien hinweg gültiges Übereinkommen hin, dass beim Hochwasserschutzprojekt für St. Ruprecht keine Variante gewählt würde, die Natur und Umwelt schädigt. „Die für September 2019 erwartete Entscheidung des Landes wird alleine schon aus fördertechnischen Gründen sehr wahrscheinlich nicht auf Variante C fallen!“
Helmut Kienreich, Sprecher des Komitees für den Schutz der Kleinen Raabklamm, der, wie er betont, in seiner politischen Arbeit stets die Natur über alles andere gestellt habe, erwähnt: „Ausnahmslos alle Besitzer der Grundstücke, die von einer Hochwasserschutz-Variante C betroffen wären, sind Unterstützer unserer Initiative!“

Variante C nicht umsetzbar
Dieser Umstand kristallisierte sich gegen Ende der Diskussionsrunde als ein wohl nicht unbedeutender heraus. So berichtet die Grün-Politikerin Ingrid Lechner-Sonnek von einem Termin bei Landesrat Johann Seitinger: „Der Hochwasserschutzbau in der kleinen Raabklamm ist nicht umsetzbar, weil alle von diesem Bau betroffenen Grundbesitzer mit ihrer Unterschrift zu Papier gebracht haben, dass sie nicht dazu bereit sind, ihre Grundstücke für Variante C abzutreten.“ In Gerüchten thematisierte Enteignungen von Grundbesitzern seien in diesem Falle aufgrund von Alternativvarianten nicht möglich.

Naturschutzgebiet
Von vorne herein nicht als mögliche Variante in Frage gekommen wäre der Bau einer Hochwasserschutzmaßnahme in der kleinen Raabklamm, läge diese, wie etwa die große Raabklamm, in einem Naturschutzgebiet. Für Helmut Kienreich, der im Zuge der Diskussionsrunde Voraussetzungen für Schutzgebiete verliest, erfüllt die kleine Raabklamm mit ihrer regionalen Bedeutung, ihrer Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenarten und ihrer landschaftlichen Schönheit alles, um auch offiziell als Naturschutzgebiet ausgewiesen zu werden.
Um diesen Status zu erreichen, erklärt Umweltanwältin Ute Pöllinger, müssten sämtliche Anrainer bzw. Grundbesitzer einen entsprechenden Antrag bei der Landesregierung einbringen.
Letztlich sind die Sachverständigen und Diskutanten sich über eines einig: Die Lösung im Hochwasserschutzprojekt für St. Ruprecht kann nur eine naturschonende Mischform aus mehreren Varianten sein.

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