Katzen: Jäger und Gejagte.

Jäger dürfen laut dem Gesetz zum Schutz ihrer Wildtiere jagende Hunde und Katzen schießen, werden aber von allen Seiten – Tierschutz, Tierärzten und dem Landesjagdverband – dazu angehalten, es nicht zu tun. | Foto: KK
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  • Jäger dürfen laut dem Gesetz zum Schutz ihrer Wildtiere jagende Hunde und Katzen schießen, werden aber von allen Seiten – Tierschutz, Tierärzten und dem Landesjagdverband – dazu angehalten, es nicht zu tun.
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Vor einiger Zeit ist in der WOCHE-Redaktion ein Leserbrief aus Puch bei Weiz eingetroffen. Die Schreiberin vermisst ihre Katzen. Sie vermutet, dass Jäger, die ihre Wiese gepachtet haben, diese erschossen, den Abschuss aber nicht gemeldet haben. Die WOCHE-Redaktion hat sich dazu entschieden, den Leserbrief nicht zu veröffentlichen, aber die Thematik aufzugreifen, und alle Seiten zu Wort kommen zu lassen.

Was sagt das Jagdgesetz?

"Hunde, die abseits von Häusern, Wirtschaftsgebäuden, Herden und Wegen Wild jagend angetroffen werden, und im Wald jagende Katzen, dürfen vom Jagdausübungsberechtigten (...) getötet werden." So steht es im Paragraph 60 des Steiermärkischen Jagdgesetzes. Dabei geht es vorrangig darum, junges Wild zu schützen: Denn auch wenn eine Katze einem ausgewachsenen Reh nicht gefährlich werden kann – für einen jungen Feldhasen ist sie tödlich. Im Winter, wenn die Jungtiere ausgewachsen sind, besagt das Gesetz, zwischen 15. September und 15. März wirklich nur bei "konkreter Gefährdung" wildernde Hunde und Katzen schießen zu dürfen. Jede Tötung muss gemeldet, und Hunde zusätzlich über die Tierkörperverwertung entsorgt werden.

Was sagt der Tierschutz?

Der Tierschutzombudsstelle Steiermark ist die Problematik durchaus bekannt.  Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck sagt dazu: "Natürlich erbeuten freilaufende Katzen Tiere, und laut Jagdgesetz ist ein Abschuss auch zulässig, wenn eine Katze jagend angetroffen wird. Das ist immer eine Frage der Beweisbarkeit, das müssen wir akzeptieren, aber im Einzelfall ersuchen wir die Jäger darum, streunende Katzen nicht zu töten. Es ist ethisch und moralisch fragwürdig, und es wartet ja auf jedes Haustier daheim ein Tierhalter."

Was sagt der Bezirksjägermeister?

Immer wieder zwischen Jägerschaft und Bevölkerung vermitteln muss Bezirksjägermeister Karl Raith: "Wir von der Landesjägerschaft empfehlen unseren Jägern immer, bei wiederholt freilaufenden, unbeaufsichtigten Hunden zuerst das Gespräch mit den Besitzern zu suchen, und dann eine Anzeige bei der Behörde zu machen." Immerhin machen sich "Hundebesitzer, die ihre Hunde im fremden Jagdgebiet wiederholt herumstreifen lassen, (...) einer Übertretung schuldig", wie im Jagdgesetz im oben genannten Paragraphen nachzulesen ist. Katzen sind für Karl Raith aber keine konkrete Gefährdung für Wild, vor allem nicht im Winter.

Was sagt die Tierbesitzerin?

In genau den Zeitraum, in dem Hunde und Katzen nur im Extremfall abgeschossen werden dürfen (15. September bis 15. März), fällt das Verschwinden der zwei ersten Katzen der Tierbesitzerin Dasa Vorraber aus Puch bei Weiz. Laut ihr sind beim ersten Vorfall im November 2016 ihre zwei kastrierten, gepflegten Katzen eines Tages nicht mehr nach Hause gekommen.  Die örtlichen Jäger verneinten auf Nachfrage, etwas damit zu tun zu haben. Seit Herbst diesen Jahres vermisst sie, wie ihre Nachbarn, noch eine Katze, nachdem sie von ihrer Wiese, die die Jägerschaft gepachtet hat, Schüsse gehört hat. "Es kann nicht sein, dass Jäger Hauskatzen, die einen Besitzer haben, der zu Hause auf sie wartet, grundlos abschießen und sie verschwinden lassen", erklärt sie aufgebracht. Und sie meint: "Das ist kein Einzelfall."

Was sagt der Amtstierarzt?

Der Weizer Amtstierarzt Gerhard Kutschera hat in seinen 20 Jahren im Amt allerdings höchstens zehn solcher Fälle erlebt: "Während jeden Tag im Bezirk ein bis drei Tierschutz-Anzeigen gemacht werden, etwa wegen schlechter Haltung oder Vernachlässigung, sind Anzeigen, die mit Schüssen zu tun haben, Gott sei Dank der Ausnahmefall." Schwarze Schafe bei den Jägern gäbe es zwar, wie wohl in jedem Beruf, aber Abschüsse von Haustieren passierten kaum: "Ich habe auch Katzen, und drei davon bereits im Straßenverkehr verloren. Wenn eine Katze nicht mehr nach Hause kommt, stellt sich immer die Frage, was wirklich passiert ist. Bei allem Verständnis für die Tragik so eines Verlustes – für eine Beschuldigung eines Jägers braucht man konkrete Tathinweise."

Handfeste Beweise hat Dasa Vorraber keine. Sie ist aber der Meinung, dass grundlos abgeschossene Tiere kein Einzelfall sind, sondern dass viele Menschen so denken wie ihre Nachbarn, deren Katze ebenfalls nicht mehr nach Hause gekommen ist: Die sind laut Dasa Vorraber der Meinung, dass eine Anzeige keinen Sinn mache, und gaben ihr den Rat, sich lieber eine neue Katze anzuschaffen.

Jäger dürfen laut dem Gesetz zum Schutz ihrer Wildtiere jagende Hunde und Katzen schießen, werden aber von allen Seiten – Tierschutz, Tierärzten und dem Landesjagdverband – dazu angehalten, es nicht zu tun. | Foto: KK
Der betreffende Paragraph im Jagdgesetz unter: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850 | Foto: Steiermärkisches Jagdgesetz 1986
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