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Wohn- und Baupaket
Förderung durch Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Leistungen, darunter auch Ausmalarbeiten, im privaten Wohnbereich. | Foto: panthermedia
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  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Leistungen, darunter auch Ausmalarbeiten, im privaten Wohnbereich.
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Für alle Handwerkerleistungen seit dem 1. März 2024  – Förderhöhe mindestens 50 Euro, maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit – werden im Rahmen des "Wohn- und Baupaket" der Bundesregierung Förderungen geleistet.

LEIBNITZ: Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft zu rechnen.

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Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung.
Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau und der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich.

Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen. | Foto: panthermedia
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause wie Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen.
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Antrag stellen

Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig. Es wird aber auch institutionelle Hilfestellungen für jene Personen geben, die ihren Antrag nicht online einbringen können.

Beispiele

Eine Familie lässt einen Teil ihrer Fassade neu machen. Für die Arbeitsleistung fallen Kosten in Höhe von 10.000 Euro an. Dafür gibt es 2.000 Euro Handwerkerbonus für das Kalenderjahr 2024. Eine Mieterin gestaltet ihre Wohnung um. Die Malerin/der Maler verrechnet 500 Euro für die Arbeitsleistung. Dafür gibt es 100 Euro Handwerkerbonus.

Auch bei der Wohnraumschaffung kann man den Bonus nutzen.  | Foto: panthermedia
  • Auch bei der Wohnraumschaffung kann man den Bonus nutzen.
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Wirtschaft ankurbeln

Der Handwerkerbonus ist auch ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich werden Anreize für Investitionen geschaffen, die zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum beitragen. Der Bonus unterstützt nicht nur Handwerksbetriebe, sondern trägt auch dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen.

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