Sonderthema Lehre
Lehre mit Matura ermöglicht Chancengleichheit
Seit 2008 haben Lehrlinge in Österreich die Möglichkeit, das Förderprogramm Lehre mit Matura in Anspruch zu nehmen. Absolventinnen und Absolventen dieses Programms erlangen dadurch nicht nur einen Lehrabschluss, sondern auch die Berechtigung an einer österreichischen Universität, Fachhochschule oder einem Kolleg zu studieren.
Die Berufsreifeprüfung ist gesetzlich bereits seit 1997 einer AHS bzw. BHS Matura gleichgestellt und bietet die gleichen Chancen. Die Berufsmatura umfasst vier Teilprüfungen: Deutsch, Angewandte Mathematik, Englisch und einen berufsbezogenen Fachbereich.
Die Lehrlinge können überdies selbst entscheiden, wann sie mit welchem Vorbereitungslehrgang starten, wobei ein Fach bereits vor der Lehrabschlussprüfung positiv abgeschlossen werden muss. In zwei bis drei Semestern werden die Lehrlinge jeweils auf ein Maturafach vorbereitet.
Unternehmen profitieren von
- fleißigen und leistungsbereiten Lehrlingen
- Lehrlingen, die sofort mit der Berufsausbildung beginnen und nicht zunächst eine weiterführende Schule besuchen möchten
- besten Ausbildungsqualitäten
- Mitarbeitern, die für Schlüsselpositionen in Frage kommen
- Imagegewinn für die eigene Ausbildungstätigkeit
- Lehrlingen, die ihren Ausbildungsbetrieb als aufgeschlossen gegenüber Bildung und Entwicklung erleben und ihrem Unternehmen länger treu bleiben
- diversen Fördermaßnahmen
Für das Unternehmen entstehen durch das Modell „Lehre und Matura“ keine Zusatzkosten.
Hoher Nutzen für die Lehrlinge
- gute Allgemeinbildung und eine praktische Berufsausbildung
- interessante Arbeit gleich nach der Ausbildung
- bessere Aufstiegschancen
- bessere Integration am Arbeitsmarkt durch die Lehre
- offene Türen für Studien oder ähnliches
- ein eigenes Einkommen während der Ausbildung
Verschiedene Varianten
Beim Begleitenden Modell erfolgt die Maturavorbereitung ohne Anrechnung auf die Arbeitszeit. Es gibt daher auch keinerlei Auswirkungen auf den Lehrvertrag, die Entlohnung, die Sozialversicherung oder die Beschulung.
Beim Integrierten Modell wird die Maturavorbereitung auf die Arbeitszeit angerechnet. Hier bestehen zwei Möglichkeiten. Einmal kann die Lehrzeit einvernehmlich verlängert werden, oder sie wird es nicht.
Prüfungen
Eine Teilprüfung muss, drei Teilprüfungen können vor der Lehrabschlussprüfung (LAP) absolviert werden, die letzte Teilprüfung darf erst nach der LAP und nach Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden.
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