Mehr Anerkennung für den Meister
Die Rolle der Meisterprüfung in Österreich ist lang. Seit kurzem darf der handwerklich "Meister" nun offiziell als Namenszusatz geführt und eingetragen werden.
Die Meisterprüfung ist der höchste Abschluss, den Handwerker im Rahmen ihrerberuflichen Ausbildung machen können. Mit diesem Abschluss können auch künftige
Fachkräfte ausgebildet werden oder ein eigenes Unternehmen gegründet werden. Doch bisher verschwand der hart erarbeitete Meistertitel meist irgendwo in verstaubten Mappen. Nun kann der Meistertitel ebenso im Namen angeführt werden, wie beispielweise ein Bachelor-Titel.
Neues Gesetz schafft Aufwertung
Bereits 2016 ist das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient zur transparenten Darstellung von Qualifikationen aus allen Bildungsbereichen in acht Niveaustufen. Durch diesen Qualifikationsrahmen sollen Abschlüsse aus allen Bildungsbereichen abgebildet und eine prinzipielle Gleichwertigkeit von allgemeiner/akademischer Bildung und Berufsbildung zum Ausdruck gebracht werden.
Die Einstufung gibt es schon länger, aber seit 2020 darf der „Meister“-Titel des jeweiligen Handweks endlich auch als Namenszusatz angeführt werden. Dies darf in vollem Wortlaut oder auch in Kurzform erfolgen – z.B. „Mst.“, „Mst.in“ oder „Mstin“. Es darf auch die Eintragung in amtlichen Urkunden wie Reisepass, Führerschein oder Personalausweis verlangt werden. Damit wird der handwerkliche Meister erheblich aufgewertet und die hohe Qualifikation der Meister sichtbar gemacht.
Prinzip der „Gleichwertigkeit aber nicht Gleichartigkeit“
Bei der Einstufung der Meisterprüfung als NQR6 geht es in erster Linie um die europaweite Vergleichbarkeit der Ausbildung. Mit dieser Stufe stehen die Meisterprüfungen auf dem gleichen Level wie die Bachelorprüfung an den Universitäten. Wichtig ist dabei festzustellen, dass die Ausbildungen zwar gleichwertig, aber nicht gleichartig sind.
Vertikale Stufung (Niveaus 1 bis 8)
- Lehrabschlüsse und BMS-Abschlüsse (Fachschulen) auf der Stufe 4
- BHS-Abschlüsse (HTL, HAK etc.) auf der Stufe 5
- die Ingenieurqualifikation und die Meisterprüfung auf Stufe 6
- die hochschulischen Qualifikationen Bachelor, Master und PhD („Bologna-Qualifikationen“) auf den Stufen 6, 7 und 8
Der Meistertitel als Symbol
In Österreich spielen Titel als Namenszusatz seit jeher eine besondere Rolle. Die gesellschaftliche Anerkennung, einen Titel im Namen führen zu dürfen, hat einen besonderen Stellenwert.
Mit der neuen Regelung, die es erlaubt auch Meistertitel anzuführen, wird somit auch der Lehre und den Fachkräften größere Bedeutung zuerkannt.
„Die Meisterprüfungen sind ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal der österreichischen Handwerkskunst. Sie sind nicht nur der Garant für hohe Qualität, sondern auch eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Branchen. Wer den Meistertitel sichtbar führt, steht für den hohen gesellschaftlichen Stellenwert unserer Handwerksberufe ein.“
Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk der WKOSteiermark
Titel eintragen lassen
Der Meistertitel kann nach erfolgreich abgeschlossener Meisterprüfung in amtlichen Urkunden eingetragen werden. Dazu muss das Meisterprüfungszeugnis bei der jeweiligen Behörde vorgelegt werden. Eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig.
„Mit unseren Meisterschulen sind wir die perfekte Kaderschmiede für die Elite unserer Handwerksberufe. Die Meisterprüfung ist nicht nur der höchste Abschluss eines Handwerkers, sie ist auch der ideale Einstieg ins Unternehmertum. Die Anerkennung des Titels als Namenszusatz spielt da eine wichtige symbolische Rolle.“
Martin Neubauer, Institutsleiter am WIFI Steiermark.
Nähere Informationen zum Meister der WIFI Steiermark und zur Eintragung des Meistertitels.
Hier geht's zum Stellenmarkt im Bezirk Weiz.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.