Causa Wien Energie
Ex-Präsidialchef Pollak erklärt späte Veröffentlichung
Am Montag fand die nächste Sitzung der Untersuchungskommission zur Causa Wien Energie statt. Dieses Mal ging es um die Frage, warum die von Bürgermeister Michael Ludwig unterzeichneten Notkredite erst spät an die Öffentlichkeit kommuniziert wurden. Der damalige Rathaus-Präsidialchef Peter Pollak erklärte dem Gremium, warum.
WIEN. Am Montag, 12. Juni, tagte wieder die Untersuchungskommission zur Causa Wien Energie. Vergangenen Sommer musste der städtische Energieversorger aufgrund ungewöhnlich hoher Preissprünge für Strom und Gas große Sicherheitsleistungen hinterlegen und geriet in eine finanzielle Schieflage. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) stellte deswegen insgesamt 1,4 Milliarden Euro an Krediten via Notkompetenz bereit.
Großer Kritikpunkt der Oppositionsparteien war von Beginn an, dass diese und die Öffentlichkeit erst spät von den vergebenen Notkrediten erfuhren. So setzte der Bürgermeister am 15. Juli 2022 seine Unterschrift unter den Notkompetenzakt. Der Liquiditätsengpass und die Notkredite für den Energieversorger wurden jedoch erst Ende August publik, als auch die 1,4 Milliarden Euro knapp wurden. In der Folge sprang der Bund mit einem weiteren Milliardenkredit ein, der wie die beiden Notkredite der Stadt aber letztendlich nicht benötigt wurde.
Ex-Präsidialchef erklärt Vorgehen
Warum das derart spät kommuniziert wurde, war Thema am Montag. Als Zeuge eingeladen war unter anderem der ehemalige Rathaus-Präsidialchef Peter Pollak. Dieser gab vor dem versammelten Gremium an, dass das Vorgehen zu kommunizieren, etwaige strafrechtliche Folgen hätte haben können.
Dieser legte laut eigenen Angaben dem Bürgermeister den Akt, der aus dem Büro des zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ) gekommen war, damals vor. Er habe es für bedenklich gehalten, die Medien zu informieren. "Es handelt sich bei den Stadtwerken um ein im Markt befindliches Unternehmen", gab Pollak zu bedenken. Darum sei das Amtsgeheimnis gemäß Bundesverfassung zum Tragen gekommen.
Amtsgeheimnis wäre verletzt worden
Eine Veröffentlichung hätte etwa Verhandlungen mit Kreditgebern erschweren können. Auch andere Marktteilnehmer hätten von der Information vielleicht profitiert, erläuterte der Zeuge. Eine Verunsicherung der Kundinnen und Kunden erschien ebenfalls möglich. Wenn die "berechtigten Interessen" einer Partei derart berührt würden, hätte laut Pollak der Paragraf 310 des Strafgesetzbuches ("Verletzung des Amtsgeheimnisses") zur Anwendung kommen können.
Ganz wesentlich sei, so hob er hervor, dass der Paragraf 310 ein Gefährdungsdelikt sei. Schon wenn ein Vorgehen potenziell dazu geeignet ist, Interessen zu verletzen, wäre laut Pollak ein strafbares Verhalten gegeben bzw. könnte ein Anfangsverdacht dazu bestehen. "Es war aus meiner Sicht selbstverständlich, dass es nicht veröffentlicht wird", so der Ex-Präsidialchef. Allerdings informierte der Präsidialchef anschließend auf Wunsch Ludwigs auch das Büro von Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos).
Der Koalitionspartner hielt eine Information der Öffentlichkeit offenbar schon für überlegenswert. Darum habe er auch in diesem Gespräch auf den Strafgesetz-Paragrafen hingewiesen, berichtete Pollak – der viele Jahre lang auch Chef des Stadtrechnungshofes war und die Problematik des Amtsgeheimnisses laut eigenen Angaben darum gut kennt.
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