Zinshäuser, Mieten und Co.
Wiener Landtag beschließt neue Bauordnung
Mit einem Beschluss im Wiener Landtag am Donnerstag ist es fix: Die Novellierung der Wiener Bauordnung wird umgesetzt. Mit Auswirkungen auf ältere Gebäude, die Vermietung und die nachhaltige Infrastruktur.
WIEN. Am Donnerstag kam der Wiener Landtag zusammen. Hier wurde unter anderem eine Novellierung der Wiener Bauordnung beschlossen. Schon länger wurde an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet, auch eine Fachenquete aus 120 Expertinnen und Experten kam zu Wort. MeinBezirk.at berichtete bereits ausführlich:
Die adaptierte Bauordnung wirkt sich gleich auf mehrere Bereiche aus. So sollen ältere Gebäude, welche als besonders schützenswert erachtet werden, zukünftig noch stärker vor dem Abriss bewahrt werden. So wird die wirtschaftliche Abbruchreife etwa viel härter kontrolliert. Gebäude vor 1945 dürfen nur abgerissen werden, wenn eine Instandsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.
Künftig soll es so sein: Wenn Eigentümer ein Gebäude, etwa durch Aufkategorisierung, besser nutzen könnten, ist das künftig bei der Berechnung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Die Kosten, die sich aus der Vernachlässigung der Instandhaltungspflicht ergeben, können bei der Berechnung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht geltend gemacht werden.
Außerdem soll es regelmäßige Checks geben, ob man das Gebäude auch wirklich in Schuss hält. Dafür gibt es dann auch ein Pickerl, in etwa wie beim Auto. Für mehr Transparenz bei der Feststellung, ob ein Gebäude erhalten werden muss, können zukünftig auch externe Prüfungen herangezogen werden.
Online-Mietportale reguliert
Aber auch die sogenannte Kurzzeitvermietung wird reguliert. Kurzzeitvermietungen von Wohnungen über Online-Portale sollen nicht pauschal verboten werden. So soll es weiterhin möglich sein, dass etwa Studierende ihre Wohnräume für ein paar Wochen in den Ferien vermieten können.
Die Stadt will aber nicht, dass kostbarer Wohnraum dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen wird. Die Kurzzeitvermietungen von Wohnungen länger als 90 Tage im Jahr sollen nur sehr eingeschränkt zulässig sein. Auch unabhängig der jeweiligen Wohnzone.
Weiters wird mit der Novellierung die Stellplatzverpflichtung reguliert. Zonen, in denen es eine entsprechende öffentliche Anbindung gibt, brauchen nur mehr Stellplätze für 70 oder 80 Prozent der Bewohnenden. Außerdem wird der Einsatz von Erdwärmesonden bewilligungsfrei und der Umstieg auf klimafreundlichere Heizungen erleichtert werden. Die Novelle enthält auch die Verpflichtung für den Solar-Ausbau bei bestimmten Gebäudeklassen sowie eine Erleichterung zur Fassaden- und Dachbegrünung.
Novelle für Jahrzehnte
Im Büro von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) spricht man von einem "wohnpolitischen Eckpfeiler im Regierungsprogramm der Fortschrittskoalition" zwischen SPÖ und Neos. Die Novelle soll den Wohnbau in Wien für Jahrzehnte mitbestimmen.
Die am Donnerstag beschlossene Novellierung soll bereits am Tag nach der Kundmachung des Gesetzes in Kraft treten.
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