Die neuste Pressemeldung

Keine Verbesserungen für blinde und sehbehinderte Menschen
Sozialausschuss lehnte längst notwendige Erleichterungen für Betroffene ab

Ausbildung von Blindenführhunden beschlossen. Blindenführhunde werden aber weiterhin nicht als medizinische Rehabilitations-Maßnahme anerkannt. Auch eine Benützung von Behindertenparkplätzen bleibt blinden und sehbehinderten Menschen trotz ihrer Mobilitätseinschränkung verwehrt.
Keine Zustimmung erhielten auch die Anträge von FPÖ und Grünen, die sich der Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme ( 603/A[E] und 921/A[E]) sowie der Förderung der Blindenführhundeausbildung nach Schweizer Vorbild ( 719/A[E]) annehmen.
Sozialdemokraten befürchten Geschäftemacher mit Blindenführhunden
Für S-Mandatar Dietmar Keck stand außer Frage, dass die Anträge gut gemeint seien, doch setzten sie nicht dort an, wo es sinnvoll wäre. Es gelte schließlich sicherzustellen, dass mit Blindenführhunden kein Geschäft gemacht werden könne. Das Schweizer Modell, das die Freiheitliche Fraktion anstrebe, sei außerdem keineswegs so kostengünstig und vorteilhaft, wie F-Abgeordneter Bernhard Vock ausgeführt habe.
Die Schritte, die Bundesminister Hundstorfer diesbezüglich setze, halte er für weit sinnvoller. Dieser stellte eine baldige Lösung der Problematik in Aussicht, in dem er auf laufende Arbeiten bezüglich Ausbildung von Blindenhunden in staatlichen Einrichtungen verwies. In diesem Zusammenhang gebe es jedoch noch einiges zu klären, meinte Hundstorfer, der es für problematisch hielt, diese Angelegenheit einem Markt, der die Situation der Betroffenen für seine Zwecke "ausnütze", zu überlassen.
Blindenführhunde weiterhin keine Reha-Maßnahme
Die diesbezüglich angedachten Maßnahmen des Ministeriums hielt auch Abgeordneter Karl Öllinger (G) für sinnvoll. Darüber hinaus gelte es aber eine Stelle zu etablieren, die Hunde-AusbilderInnen und Hilfsvereinen "auf die Finger schaue", um zu gewährleisten, dass die betroffenen Menschen nicht "ausgenommen" werden, forderte er.

Eine Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme, wie von FPÖ und Grünen gefordert, hielt V-Mandatarin Irina Fürntrath-Moretti für nicht zielführend. Es handle sich vielmehr um eine soziale Maßnahme, die in den Kompetenzbereich der Länder falle, begründete sie die Ablehnung der diesbezüglichen Anträge.

Abgelehnt wurde auch die Forderung der FPÖ nach Gewährung des Rechts auf Ausstellung eines Parkausweises für blinde und stark sehbehinderte Menschen ( 1528/A[E]). (PK, gekürzt)

Reaktionen:

FPÖ-Neubauer/Hofer: BM Hundstorfer ignoriert hartnäckig Anliegen blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen =

Wien (OTS) - "Obwohl auf der Tagesordnung des Ausschusses für
Arbeit und Soziales unter Punkt 23 ein Antrag des
FPÖ-Behindertensprechers NAbg. Ing. Norbert Hofer betreffend das
Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach §29b StVO für blinde und
stark sehbehinderte Menschen stand, um diesen Menschen die
Möglichkeit einzuräumen durch die Nutzung eines
Behindertenparkplatzes kürzere Wegstrecken in Anspruch nehmen zu
können, wurde der Antrag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP abgelehnt",
bedauerte heute der freiheitlichen NAbg. Werner Neubauer. Der
oberösterreichische Blindenverband beklagte gestern, dass die
Ausstellung eines diesbezüglichen Ausweises zwar vereinfacht werden
solle, dass aber offenbar die blinden und hochgradig sehbehinderten
Menschen dabei wiederum keine Berücksichtigung finden würden.
Dabei sei Österreich in dieser Frage Nachzügler. In der BRD sei die
Nutzung von Behindertenparkplätzen für blinde und stark sehbehinderte
Menschen möglich. "Das ist auch mehr als notwendig, denn auch diese
Menschen müssen die Möglichkeit erhalten, durch die Nutzung eines
Behindertenparkplatzes oder durch Parken im Halteverbot kürzere
Wegstrecken in Anspruch nehmen zu können. Durch eine Sehbehinderung
ergibt sich logischerweise eine Behinderung im Gehen", stellte Hofer
fest. Neubauer und Hofer forderten deshalb Bundesminister Hundstorfer
auf, bei einer Neuausstellung des § 29b Ausweises die blinden und
hochgradig sehbehinderten Menschen nicht zu vergessen.
Rückfragehinweis:
~
Freiheitlicher Parlamentsklub
Tel.: 01/ 40 110 - 7012
presse-parlamentsklub@fpoe.at

http://www.fpoe-parlamentsklub.at
http://www.fpoe.at
~
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - http://WWW.OTS.AT

Ich frage mich:“ Warum sind wir Österreicher eigentlich in der EU?“ Die Blindenführhunde werden nur nicht als Rehamaßnahmen anerkannt weil die SPÖ und die Grünen in Österreich es nicht wollen, denn die brauchen das Geld in erster Linie für sich, dann fürs Ausland von der EU angefangen bis hin zu Ihren Neuen Wählern. An die Sehbehinderten und Blinden wird dabei nicht gedacht. Nur hoffentlich kommt keiner dieser Personen mal in die Lage Sehbehindert oder auch Blind zu werden. Aber denen kann es ja trotzdem egal sein, sie haben ihr Geld ja im trocknen, denn dafür sorgen Sie schon die ganzen Jahre .

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