Aufatmen für Allergiker: Neue Grenzwerte für Staubsauger
EU-Verordnung schreibt Grenzwerte bei Staubemissionen vor und sorgt für effizientere sowie leisere Geräte.
ÖSTERREICH. (red). Für Staubsauger gelten seit dem 1. September diesen Jahres strengere Grenzwerte aufgrund einer neuen Verordnung, die auf der Ökodesign-Richtlinie der EU beruht. Die Verordnung gibt etwa Maximalwerte für Stromverbrauch, Lautstärke sowie der Lebensdauer des Motors und der Haltbarkeit des Schlauches vor.
Besserung für Allergiker
Neu ist, dass auch Grenzwerte auch für die Staubemission vorgeschrieben sind, wovon etwa Allergiker profitieren, heißt es von der Österreichischen Energieagentur (AEA). Staubemissionen dürfen demnach bei maximal einem Prozent liegen. Die Vorgaben sorgen außerdem dafür, dass die Geräte bei einem geringeren Stromverbrauch mindestens die gleiche Leistung vorweisen müssen. Die Nennleistungsaufnahme wird von 1.600 auf 900 Watt abgesenkt. "Das bedeutet jedoch nicht, dass die Reinigungsleistung schlechter ist als früher", betont die AEA.
Lärmbelästigung
Die maximale Lautstärke der Staubsauger wird auf 80 Dezibel festgelegt. Die Verordnung gilt nicht für im Haushalt bereits vorhandene Staubsauger. Saugroboter, Akku-Staubsauger oder Industriestaubsauger sind ebenfalls von der EU-Verordnung ausgenommen. Schätzungen der EU-Kommission gehen davon aus, dass europäische Haushalte durch die Nutzung energieeffizienter Geräte pro Jahr Energiekosten in der Höhe eines dreistelligen Eurobetrags sparen können.
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