EU-Gebäuderichtlinie
Gasheizungen können auch nach 2040 weiterlaufen

Es gebe kein eindeutiges Ende von Gasheizungen, betont die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach.
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Eine neue EU-Richtlinie besagt, dass ab 2028 keine neuen Gasheizungen mehr installiert werden und ab 2040 keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr verwendet werden dürfen.  Allerdings handelt es sich dabei nur um eine Zielvorgabe, wie die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW) anmerkt.

ÖSTERREICH. In mehreren Medienberichten hat es am Dienstag geheißen, dass mit der vom EU-Parlament am Dienstag beschlossene Gebäude-Richtlinie fossile Brennstoffe bei Heizkesseln nur noch bis Ende 2039 erlaubt sind. Konkret heißt es, dass ab 2040 keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr erlaubt sein sollen. Dadurch werden Österreichs 1,4 Millionen Haushalte mit Öl- und Gasheizungen verpflichtet, bis 2040 auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Ab 2040 dürfen dann keine reinen Öl- und Gasheizungen mehr verwendet werden.

"Ende für Gasheizung stimmt nicht"

„Dass 2040 alle Gasheizungen in Österreich abgedreht werden, stimmt so nicht“, stellt Michael Mock, Geschäftsführer der ÖVGW via Aussendung klar: „Die EU-Richtlinie sieht kein Gasheizungsverbot vor, sondern sagt eindeutig, dass Gasheizungen nach 2040 weiter betrieben und erneuert werden können – und zwar mit Grünem Gas. In der medialen Berichterstattung war zuletzt zum Teil ordentlich übers Ziel geschossen worden, heißt es.

Wenn sich die Verbraucher heute für ein Heizungssystem entscheiden müssten, lehnen 70 Prozent eine Gasheizung und sogar knapp 80 Prozent eine Ölheizung in der Sanierung ab.
  • Wenn sich die Verbraucher heute für ein Heizungssystem entscheiden müssten, lehnen 70 Prozent eine Gasheizung und sogar knapp 80 Prozent eine Ölheizung in der Sanierung ab.
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Tatsächlich sieht der Richtlinientext nur das Ende des Heizens mit fossilen Brennstoffen vor, ohne den Staaten dabei vorzuschreiben, mit welchen Mitteln (Verbote oder finanzielle Anreize) sie dieses Ziel erreichen sollen. Sogenanntes "grünes Gas" gilt unterdessen laut EU-Taxonomie nicht als fossiler Brennstoff, berichtet die APA. Von der Regelung ausgenommen seien auch hybride Heizsysteme wie die Kombination eines Gasheizkessels mit Solarpaneelen oder einer Wärmepumpe.

Der ÖVGW sieht die neue Regelung für Österreich als Anlass, so rasch wie möglich Grüne Gase wie Biomethan oder grünen Wasserstoff für Gasheizungen zuzulassen. Damit könnten Gasheizungen auch über 2040 hinaus erneuerbar betrieben werden – ohne teuren Heizungstausch, meint Mock.

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