Maklerprovisionen neu
Mietervertreter warnen vor rechtlichen Lücken

Mietervertreter fürchten rechtliche Lücken in der Makler-Beauftragung. | Foto: unsplash
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Wer auf Wohnungssuche ist, durchkämmt Inserate und besichtigt oft viele Wohnungen – und muss dann trotzdem zwei Monatsmieten als Provision an den Makler überweisen. Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern: Provision ist nur fällig, wenn ein Makler mit der Wohnungssuche beauftragt wird. Die Mietervereinigung befürchtet aber, dass das Gesetz nicht ausreichend ist und am Ende trotzdem oft die Wohnungssuchenden Provision zur Kasse gebeten werden. Die Immobilienwirtschaft kritisiert die Verunsicherung von Mietern, Vermietern und Maklern und spricht von "fortgesetzter Panikmache".

ÖSTERREICH. Wer den Makler bestellt, solle ihn auch bezahlen - dieses "Besteller-Prinzip" soll ab 1. Juli gelten. Die Mieter-Vereinigung kritisiert aber, dass unseriöse Makler diese Regelung einfach umgehen können. Zu lasten der Wohnungssuchenden. "Die Wohnung aus dem Inserat ist leider schon weg, aber der Makler, die Maklerin bietet an, sich umzuhören. Wenn dann tatsächlich eine Wohnung passt, gilt der Wohnungssuchende als Auftraggeber und muss Provision bezahlen - obwohl der Makler auch vom Eigentümerin mit der Suche nach einem Mieter beauftragt wurde", meint Georg Niedermühlbichler, Präsident Mietervereinigung Österreich am Dienstag.

Bereits vor einem Jahr hatte die Regierung die Maklergesetz-Novelle angekündigt, aber ganz so einfach dürfte das dann doch nicht sein. Einen ersten Entwurf hat die Regierung wieder zurückgezogen. Laut Mietervereinigung habe sich bei dem zweiten Entwurf kaum etwas wesentliches verändert. Zwar gebe es es 23 Änderungen. Dabei wurde fünf mal aus Mieter ein Wohnungssuchender, drei mal aus Makler ein Immobilienmakler, es gab ein paar Präzisierungen, aber keine Änderungen an den Regeln. Sprich: weiterhin könnten Makler recht einfach das Bestellerprinzip umgehen, so Niedermühlbichler. 

Eine Systemänderung versucht die Regierung was den Wohnungsmarkt betrifft. Wer den Makler bestellt soll auch  bezahlen. | Foto: pixabay
  • Eine Systemänderung versucht die Regierung was den Wohnungsmarkt betrifft. Wer den Makler bestellt soll auch bezahlen.
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Das sei zwar nicht rechtens, in der Praxis werde es aber dazu führen: "Entweder zahle ich die Provision oder ich bekomme die Wohnung nicht", so Niedermühlbichler. Im Nachhinein gebe es kaum Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Denn während in Deutschland ein echtes Bestellerprinzip gelte und der Makler im Streitfall beweisen müsse, dass er provisionsberechtigt ist, müsse in Österreich der Mieter beweisen dass er nicht prosivionspflichtig war, erklärt Andreas Pöschko, Jurist bei der Mietervereinigung.

Höhe der Strafen zu gering

Außerdem werde wohl niemand wegen einer Provison vor Gericht ziehen - beträgt doch die durchschnittliche Höhe 1.600 Euro. Deshalb fordert die Mietervereinigung auch, günstigere wohnrechtliche Außerstreitverfahren. Weiters stört sich die Mietervereinigung an den geringen Strafen in der Höhe von 3.600 Euro. "Dieser Betrag erscheint angesichts einer durchschnittlichen Provisionshöhe von rund 1.600 Euro bei Wohnungsmietverträgen und gegenüber bis zu 25.000 Euro Strafen bei der deutschen Regelung zu gering dimensioniert", rechnet der Präsident vor.

Verdeckte Kosten wie Ablösen oder Besichtigungsgebühren seien ausgeschlossen, meint die Grüne Wohnbausprecherin Nina Tomaselli.  | Foto: HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
  • Verdeckte Kosten wie Ablösen oder Besichtigungsgebühren seien ausgeschlossen, meint die Grüne Wohnbausprecherin Nina Tomaselli.
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Immo-Branche wehrt sich gegen Vorwürfe

Für die Immo-Branche sei das alles "Panikmache": "Wider besseres Wissen werden von den Mietervertretern Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht stimmen. Das andauernde Bashing gegenüber einer Berufsgruppe mag populistisch wirksam sein, fair ist es nicht. Die Konsequenzen einer fehlenden Beratung und geringeren Servicierung durch den Makler werden die Mieter zu spüren bekommen", warnt der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)- Präsident Georg Flödl.

Ebenfalls verwundert über die Kritik der Mietervereinigung zeigt sich die Grüne Wohnbausprecherin Nina Tomaselli. "Ab 1. Juli gilt ein Prinzip bei den MaklerInnen-Gebühren, das sonst bei allem anderen Dienstleistungen auch gilt, nämlich wer anschafft, der muss auch zahlen. Es ist insgesamt ein sehr gutes Maklergesetz geworden mit einem umfassenden Umgehungsschutz für die Mieterinnen und Mieter", meint Tomaselli im Ö1-Radio. Verdeckte Kosten wie Ablösen oder Besichtigungsgebühren seien nämlich ausgeschlossen. Außerdem müssen Makler ihre Geschäfte dokumentieren, um im Streitfall belegen zu können von wem der Erstauftrag gekommen sei. 

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