Entschärfung bei Kreditvergabe
So soll das Eigentum wieder möglich sein

Wer einen Kredit für eine Immobilienfinanzierung aufnehmen möchte, benötigt mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Außerdem darf die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Seit August 2022 besteht diese verschärfte Regelung bei Wohnkreditvergaben, die sowohl von Banken als auch Gewerkschaften kritisiert wird.  | Foto: HelmaSpona/panthermedia
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  • Wer einen Kredit für eine Immobilienfinanzierung aufnehmen möchte, benötigt mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Außerdem darf die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Seit August 2022 besteht diese verschärfte Regelung bei Wohnkreditvergaben, die sowohl von Banken als auch Gewerkschaften kritisiert wird.
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Nach den neuen Regelungen, die im Vorjahr beschlossen wurden, soll die Vergabe von Wohnkrediten nun doch wieder vereinfacht werden. Das wird jedoch nur die sogenannte Zwischenfinanzierung betreffen. An den Auflagen für Eigenkapital wird sich vorerst nichts ändern. Unterdessen ist die Zahl der Kreditvergaben im Vorjahr eingebrochen.

ÖSTERREICH. Wer einen Kredit für eine Immobilienfinanzierung aufnehmen möchte, benötigt mindestens 20 Prozent Eigenkapital. Außerdem darf die Kreditrate maximal 40 Prozent des Nettoeinkommens ausmachen. Seit August 2022 besteht diese verschärfte Regelung bei Wohnkreditvergaben, die sowohl von Banken als auch Gewerkschaften kritisiert wird. Eine Abschwächung wurde lange gefordert. Diese ist nun fixiert worden.

Eigenkapitalsregelung bleibt

Das Finanzmarktstabilitätsgremium legte gestern fest, dass sich an den strengen Vorgaben zu Eigenkapital und Kreditraten nichts ändern soll. Das sieht Michael Klien, Wohnbauexperte vom WIFO (Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung), positiv. "Im Kern ist diese Verordnung ein sinnvolles Instrument, um übermäßige Kreditvergaben oder zu hohe Verschuldung zu vermindern. Dass an den Grundfesten nicht gerüttelt wird, ist - glaube ich - sinnvoll", so Klien im Ö1-Morgenjournal.

Ab 1. August gelten strengere Vergaberegeln

Zwischenfinanzierung vereinfacht

Die Abschwächung der Regeln betrifft stattdessen die sogenannte "Zwischenfinanzierung". Derzeit sieht die Regelung vor, dass eine bereits im Besitz befindliche Immobilie verkauft werden muss, damit der Wert zum Eigenkapital gerechnet wird. Das soll sich nun ändern: Mit der neuen Verordnung zählt der Wert einer solchen Immobilie zu 80 Prozent zum Eigenkapital, auch wenn diese erst später verkauft wird. Damit soll der Umzug oder die Vergrößerung des Eigenheims erleichtert werden.

Eine zweite Änderung betrifft die Zuschüsse von Ländern. Bisher wurden diese zunächst nur zugesagt, doch erst im Nachhinein ausbezahlt. Dadurch wurden sie nicht dem Eigenkapital zugerechnet. Künftig werden Zuschüsse der Länder jedoch sofort zum Eigenkapital zählen.

Am 1. April 2023 soll diese neue Verordnung in Kraft treten. Ob danach so viele Wohnkredite wie früher vergeben werden, ist jedoch auch fraglich.

Massiver Rückgang bei Wohnkrediten

Seit August des Vorjahres ist ein massiver Rückgang bei Wohnkrediten zu verzeichnen: In Österreich ist die Vergabe von Wohnkrediten um 40 Prozent zurückgegangen. Grund dafür dürften neben den strengen Regeln aber auch die steigenden Zinsen sein. 

Das zeigt auch der Ländervergleich. In Deutschland sind die Regelungen gleich geblieben, doch die Vergabe der Wohnkredite ist um 33 Prozent zurückgegangen. Laut Klien dürften die verschärften Regeln also zwar einen Unterschied machen, aber die Hauptursache scheint zu sein, dass das Wohnen im Eigentum für viele einfach nicht mehr finanzierbar sind. Auch die hohe Inflation scheint eine Rolle zu spielen.

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