Einfach erklärt
Was sind eigentlich Energiegemeinschaften?
Das Schlagwort rund um Energiegemeinschaften ist überall präsent, vor allem, wenn es um nachhaltige Energieerzeugung geht. Doch was sind eigentlich diese "Energiegemeinschaften" wirklich?
ÖSTERREICH. Einfach gesagt ist eine Energiegemeinschaft der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie. Und das ist, gerade in Zeiten wie diesen, in denen Strom & Co. immer teurer werden, ein enorm wichtiges Thema! Erstmals ist es für die Österreicherinnen und Österreicher möglich, aktiv teilzuhaben und den Strom neu zu verteilen.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket (EAG-Paket)
Im Jahr 2021 wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket im Nationalrat beschlossen. Das Ziel dieses Paketes ist es, bis 2030 den Strom des Landes aus 100 Prozent erneuerbarer Energie zu beziehen und schließlich bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Durch das EAG werden in Österreich wichtige Vorgaben aus dem "Clean Energy for all Europeans Package" (CEP) umgesetzt - ein Teil davon ist die Möglichkeit, in Zukunft Energiegemeinschaften zu gründen.
Energiegemeinschafts-Modelle
Die neuen Gesetze definieren zwei Energiegemeinschafts-Modelle: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
Eine EEG darf Energie, also Strom, Wärme oder Gas, aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und auch verkaufen. EEGs sind auf den sogenannten "Nahebereich" beschränkt, dieser wird im Stromnetz durch die Lage auf den Netzebenen definiert. Mitglied einer EEG können sowohl Privat- oder Rechtspersonen, aber auch Gemeinden, lokale Behörden oder KMUs sein - wichtig ist nur, dass sie in der Nähe der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sind. Im Vordergrund steht immer die Gemeinnützigkeit, der Hauptzweck einer EEG ist nicht der finanzielle Gewinn. Es gibt eine Reduktion der Netznutzungstarife durch den Entfall der E-Abgabe sowie der EAG-Abgabe.
Bürger-Energiegemeinschaft
Hier gelten ähnliche Regelungen wie für EEGs, jedoch dürfen BEGs nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Außerdem ist die BEG nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt. Ebenso wie bei EEGs können sowohl Privat- als auch Rechtspersonen Mitglieder bzw. Gesellschafter sein, auch bei BEGs darf die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen.
Das ist keine Energiegemeinschaft
Eine Person alleine kann keine Energiegemeinschaft gründen, es gehören also immer mindestens zwei Mitglieder bzw. Gesellschafter dazu. KMUs (Klein- und Mittelbetriebe) dürfen sich zwar an EEGs beteiligen, es darf aber nicht der berufliche Hauptzweck sein. Bei BEGs dürfen Großunternehmen zwar teilnehmen, aber nicht die Kontrolle über eine Energiegemeinschaft haben.
Alle weiteren Informationen rund um das Thema Energiegemeinschaften findet ihr auf der Homepage der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften sowie der Homepage des Klimafonds.
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