"Grenze zur Körperverletzung"
Ärztekammer kritisiert neue Corona-Regeln

Ab 1. August dürfen auch symptomlos Corona-Infizierte im Spital arbeiten. Das sorgt für heftige Kritik der Ärztekammer – auch die Betretungsverbote für Besucherinnen und Besucher werden nicht kontrolliert, prophezeit der Ärztekammer-Vizepräsident. | Foto: Markus Spitzauer
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  • Ab 1. August dürfen auch symptomlos Corona-Infizierte im Spital arbeiten. Das sorgt für heftige Kritik der Ärztekammer – auch die Betretungsverbote für Besucherinnen und Besucher werden nicht kontrolliert, prophezeit der Ärztekammer-Vizepräsident.
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Ab Montag ersetzen Verkehrsbeschränkungen die bisherigen Absonderungspflichten. Die neuen Regelungen haben bereits in den vergangenen Tagen für viel Kritik und Kopfschütteln gesorgt. Nun meldete sich der Ärztekammer-Vizepräsident zu Wort: Dass infizierte infizierte in Spitälern arbeiten dürfen, sei verantwortungslos und fahrlässig - das Betretungsverbot für infizierte Besucherinnen und Besucher werde nicht überwachbar sein.

ÖSTERREICH. Infizierte mit FFP2-Maske können sich künftig einigermaßen frei im Alltag bewegen. Für Kranken- und Pflegeeinrichtungen gibt es jedoch Betretungsverbote. Die Ärztekammer äußerte nun Kritik und Zweifel an dieser Regel. Unklar sei etwa, wer die Zutrittsregelungen zu den Spitälern kontrollieren und überwachen soll. "Wie soll das funktionieren", fragte sich Ärztekammer-Vizepräsident Harald Mayer im Ö1-Morgenjournal und betonte: "Das wird nicht umsetzbar sein." 

Es sei nicht Aufgabe des medizinischen Personals, die Lockerungen zu überwachen, so Mayer. "Wir behandeln Patientinnen und Patienten, aber wir sind nicht dazu da, Corona-Regelungen, die wahrscheinlich nicht gut umsetzbar sind, zu exekutieren und zu verfolgen – dazu haben wir auch keine Lust", erklärte der Mediziner.

"An der Grenze zu Körperverletzung" 

Dazu, dass Infizierte künftig in Spitälern arbeiten werden, sagte der Ärztekammer-Vize: "Das ist eine Mischung aus Verantwortungslosigkeit, Fahrlässigkeit und an der Grenze zu Körperverletzung von Nicht-Erkrankten." Das Quarantäne-Aus sei eine politische Entscheidung, dementsprechend erwarte er sich, dass die Politik auch die Konsequenzen daraus trage und die Verantwortung dafür übernehme, so Mayer. Aus medizinischer Sicht hätte er die Quarantänepflicht jedenfalls nicht aufgehoben, betonte der Arzt.

Infizierte dürfen mit FFP-Maske künftig weitestgehend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – für den Gesundheitsbereich gibt es Betretungsverbote, das Personal darf aber sehr wohl infiziert arbeiten. | Foto: Symbolbild: Unsplash
  • Infizierte dürfen mit FFP-Maske künftig weitestgehend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen – für den Gesundheitsbereich gibt es Betretungsverbote, das Personal darf aber sehr wohl infiziert arbeiten.
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Warnung vor dem Herbst

Es sei nicht gut, dass man hier "Tür und Tor öffnet für Dinge, von denen man jetzt schon weiß, dass sie uns im Herbst auf den Kopf fallen werden". Mayer prophezeit Fallzahlen, die das Gesundheitssystem und die Spitäler erneut an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen würden. Zudem seien noch zu viele Fragen offen, um einen ordentlichen Spitalbetrieb zu planen, sagte der Ärztekammerpräsident abschließend.

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