Ausweitung ab Herbst
Bereits 9.000 Personen beziehen Pflegestipendium

- Seit 1. Jänner 2023 können Personen, die mit Unterstützung des Arbeitsmarktservices (AMS) an Ausbildung in Pflege- und Sozialberufen teilnehmen, das Pflegestipendium beantragen.
- Foto: Panthermedia
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Seit 1. Jänner 2023 garantiert das Pflegestipendium einen Mindeststandard der Existenzsicherung während der Ausbildung in Pflege- und Sozialberufen. Personen, die mit Unterstützung des Arbeitsmarktservices (AMS) an diesen Ausbildungen teilnehmen, erhalten damit mindestens 1.536 Euro monatlich, um ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Nach Ablauf der ersten 18 Monate zog die Bundesregierung nun eine "beeindruckende Zwischenbilanz".
ÖSTERREICH. Rund 9.000 Personen haben von 1. Jänner 2023 bis 30. Juni 2024 das Pflegestipendium in Anspruch genommen, um eine Aus- und Weiterbildung in der Pflege zu beginnen oder ihre Qualifikationen zu erweitern. "Die positive Resonanz bestätigt, dass das Pflegestipendium einen entscheidenden Beitrag zur Stärkung der Pflegeberufe in Österreich leistet", zeigte sich Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in einer Aussendung erfreut. Insgesamt wurden bisher 107,9 Millionen Euro ausbezahlt.
Stipendium vor allem von Frauen beantragt
"Mit dem Pflegestipendium ermöglichen wir Menschen, die sich das bisher nicht leisten konnten, die berufliche Umorientierung und geben ihnen finanzielle Sicherheit für die gesamte Dauer der Ausbildung", erklärte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne). Wie das Wirtschaftsministerium bekannt gab, wurde das Stipendium bisher vor allem von Frauen (78 Prozent) in Anspruch genommen.
Ausweitung des Stipendiums
Das Pflegestipendium kann auch von jenen Personen beantragt werden, die ab Herbst eine neue Pflegeausbildung beginnen. "Auch sie müssen die bestehenden Anforderungen des AMS erfüllen. Ein Antrag ist also weiterhin nur mit vorhandenen Ansprüchen aus der Arbeitslosenversicherung oder frühestens zwei Jahre nach Beendigung der Ausbildungspflicht oder der Matura möglich", heißt es dazu vom Wirtschaftsministerium.

- Wie das Wirtschaftsministerium bekannt gab, wurde das Stipendium bisher vor allem von Frauen (78 Prozent) in Anspruch genommen.
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Bisher konnte das Stipendium nur für Ausbildungen zur Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und in Sozialbetreuungsberufen beantragt werden, doch nun wird die Unterstützungsmaßnahme ausgeweitet. Künftig können sie auch Umsteigerinnen und Umsteiger, die ein Studium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Universität oder Fachhochschule absolvieren, bei der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen beantragen.
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