Mehr Geld für Pflegekräfte
Mehr Flexibilität für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige können künftig ab dem ersten Tag Kostenersatz beantragen. | Foto: Unsplash
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Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verspricht erneut Verbesserungen in der Pflege. Seit September gelten bereits Erleichterung bei der Ersatzpflege für pflegende Angehörige. Ab 1. Oktober sollen Pflegekräfte dasselbe Honorar wie Ärztinnen und Ärzte für Erstbegutachtungen für Pflegegeld erhalten.

ÖSTERREICH. Vor dem 1. September war es erst möglich, ab dem dritten Tag Kostenersatz für die Ersatzpflege zu erhalten. Das bringt Erleichterung für rund 490.000 Menschen in Österreich. Dank der Änderung kann das schon ab dem ersten Tag beansprucht werden. Abhängig von der Pflegestufe können jährlich maximal 1.200 bis 2.500 Euro an Kostenersatz bezogen werden. Zusätzlich wurde der Kreis der Beziehenden um nahe Angehörige wie Tanten, Onkel und Pflegeeltern erweitert.

Der Kreis pflegender Angehöriger wurde um Pflegeeltern, Onkel und Tanten erweitert. | Foto: Pixabay
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"Ab sofort kann Kostenersatz auch tageweise beantragt werden. Dadurch geben wir pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten, sich eine Pause zu gönnen", betont Rauch.

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Selbes Honorar für Pflegekräfte und Ärzte

Die Wartezeiten zur Erstbegutachtung für Pflegegeld sollten sich laut Rauch auch demnächst verkürzen. Diese darf seit 1. Juli bereits von diplomierten Pflegekräften übernommen werden. Ab 1. Oktober sollen sie für diese Leistung dann auch dasselbe Honorar erhalten, wie Ärztinnen und Ärzte es bereits jetzt bekommen. Das fiel für Pflegekräfte bisher um 20 Euro geringer aus und wird dann 90 Euro pro Einsatz ausmachen. "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", lautet die Devise des Sozial- und Gesundheitsministers.

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Pflegende Angehörige können künftig ab dem ersten Tag Kostenersatz beantragen. | Foto: Unsplash
Der Kreis pflegender Angehöriger wurde um Pflegeeltern, Onkel und Tanten erweitert. | Foto: Pixabay
Pflegekräfte, die die Erstbegutachtung für Pflegegeld durchführen, erhalten ab 1. Oktober dasselbe Honorar in Höhe von 90 Euro wie Ärztinnen und Ärzte. | Foto: Antonio Šećerović/RMW

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