Lockdown neu
Welche Corona-Maßnahmen jetzt bis März gelten

Körpernahe Dienstleister wie Friseure könnten je nach Infektionsgeschehen ab dem 8. Februar wieder öffnen dürfen. | Foto: Klaus Pressberger
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  • Körpernahe Dienstleister wie Friseure könnten je nach Infektionsgeschehen ab dem 8. Februar wieder öffnen dürfen.
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Der Lockdown wird bis zum 7. Februar verlängert. Gleichzeitig gilt ab 25. Jänner eine FFP2-Maskenpflicht im Handel und im öffentlichen Verkehr, der Sicherheitsabstand wird auf zwei Meter vergrößert: Hier findet ihr alle verschärften Corona-Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick, wie am 17. Jänner verkündet.

Alle Corona-Maßnahmen bis März

1. Lockdown-Verlängerung bis 7. Februar:

Der Lockdown wird in ganz Österreich bis mindestens 7. Februar verlängert. Ob und welche Öffnungsschritte danach getätigt werden, hängt maßgeblich vom Infektionsgeschehen ab. Ziel ist eine Sieben-Tages-Inzidenz von unter 50. Das würde in etwa 700 Neuinfektionen in 24 Stunden entsprechen.

2. Zwei-Meter-Mindestabstand:

Ab 25. Jänner muss überall im öffentlichen Raum sowie im Handel statt einem Meter ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Der Babyelefant hat also ausgedient.

3. FFP2-Masken:

Ab 25. Jänner sind FFP2-Masken verpflichtend in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Handel zu tragen. Das gilt für alle ab 14 Jahren. FFP2-Masken ersetzen den bisher verpflichtenden Mund-Nasen-Schutz. Erhältlich sind sie zum Selbstkostenpreis in Supermärkten. Für einkommensschwächere Gruppen sollen sie im Einzelhandel gratis abgegeben werden.

4. Schulen:

Das Distance-Learning verlängert sich bis nach den Semesterferien. Danach soll die Schule im Schichtbetrieb erfolgen. Konkret bedeutet das: In Wien und Niederösterreich startet die Schule am 8. Februar, in alle anderen Bundesländern am 15. Februar, denn die Steiermark und Oberösterreich verlegen die Ferien um eine Woche vor.

5. Homeoffice:

Alle Betriebe sind aufgefordert, wenn möglich auf Homeoffice zu setzen. Eine Verpflichtung dazu gibt es aber weiterhin keine.

6. Handel, körpernahe Dienstleistungen, Museen:

Darunter fallen auch Friseure: Sie sollen je nach Infektionsgeschehen erst am 8. Februar unter strengen Auflagen wieder öffnen dürfen.

7. Tourismus und Gastronomie:

Hotels und Gaststätten bleiben weiterhin vorerst bis 1. März geschlossen.

8. Sport im Freien:

Skifahren und Eislaufen bleibt weiterhin unter Einhaltung des Mindestabstandes erlaubt. Beim Skifahren gilt die Tragepflicht von FFP2-Masken in Gondeln und auf Sesselliften mit Abdeckungen für alle ab 14 Jahren.

9. Kultur und Freizeitbetriebe:

Theater, Kinos oder Fitnessstudios sollen erst frühestens Anfang März öffnen dürfen.

10. Wirtschaftshilfen:

Unternehmen können im Rahmen der weiteren Wirtschaftshilfen einen Ausfallsbonus beantragen, der bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode abdeckt und maximal 60.000 Euro beträgt. Der Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz wird verlängert. Der Härtefallfonds wird bis Ende Juni verlängert.

Soll der Lockdown verlängert werden?
Was man beim Tragen der FFP2-Maske beachten muss
Ausfallsbonus von bis zu 30 Prozent für Unternehmen
Lockdown bis 8. Februar verlängert

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