Arbeitsmarkt-Zugang in Österreich
Alle Informationen zur "Blauen Karte EU"

- Die sogenannte "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige und berechtigt diese zur befristeten Beschäftigung in Österreich.
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Die sogenannte "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel für besonders hochqualifizierte Drittstaatsangehörige und berechtigt diese zur befristeten Beschäftigung in Österreich. Wer Anspruch auf die "Blaue Karte EU" und welche Voraussetzungen Antragsstellerinnen und Antragssteller erfüllen müssen, liest du hier.
ÖSTERREICH. Die sogenannte "Blaue Karte EU" ist ein Aufenthaltstitel, der besonders hoch qualifizierten Drittstaatsangehörigen, also Personen, die weder EU-Bürgerinnen/EU-Bürger, sonstige EWR-Bürgerinnen/sonstige EWR-Bürger noch Schweizerinnen/Schweizer sind und gewisse Voraussetzungen erfüllen, den Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt erleichtert. Zudem schafft sie günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung, den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts und erleichtert die Mobilität innerhalb der EU. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Inhaberinnen und Inhaber einer "Blaue Karte EU" sogar zur Ausübung einer (der unselbstständigen Beschäftigung untergeordneten) selbständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Gültigkeitsdauer beträgt grundsätzlich zwei Jahren, es sei denn, der zugrundeliegende Arbeitsvertrag weist eine kürzere Dauer auf.
Wer hat Anspruch auf eine "Blaue Karte EU"?
Um in Österreich eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Antragsstellerinnen und Antragssteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen ein Studium an einer Universität oder einer anderen tertiären Bildungseinrichtung mit einer Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen haben (es gibt Ausnahmen für Beschäftigte in der IT-Branche).
- Sie müssen ein Stellenangebot mit einer Dauer von sechs Monaten in Österreich erhalten und die Beschäftigung entspricht ihrer Ausbildung.
- Sie müssen über einen Verdienst verfügen, der mindestens dem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen von Vollzeitbeschäftigten entspricht.
- Die Arbeitsmarktprüfung zeigt, dass für die Stelle keine gleich qualifizierte, beim Arbeitsmarktservice (AMS) als arbeitssuchend gemeldete Arbeitskraft zur Verfügung steht.
Mehr Informationen zur "Blauen Karte EU" findest du hier.
Umstieg auf "Rot-Weiß-Rot-Karte"
Nach zwei Jahren ist ein Umstieg auf eine "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" möglich. Diese kann im Zuge eines Verlängerungsverfahrens ausgestellt werden, wenn innerhalb der 24 Monate zumindest 21 Monate eine Beschäftigung unter den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen gegeben war. Die Prüfung wird vom Arbeitsmarktservice (AMS) durchgeführt. Die "Rot-Weiß-Rot – Karte plus" berechtigt zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Mehr zur "Rot-Weiß-Rot – Karte plus"
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