Höchstgericht entscheidet
Arbeitgeber bei sexueller Belästigung verantwortlich

Trotz mehrfacher sexueller Belästigung musste eine Mitarbeiterin weiter mit ihrem Vorgesetzten zusammenarbeiten. (Symbolbild) | Foto: getty-images/unsplash
3Bilder
  • Trotz mehrfacher sexueller Belästigung musste eine Mitarbeiterin weiter mit ihrem Vorgesetzten zusammenarbeiten. (Symbolbild)
  • Foto: getty-images/unsplash
  • hochgeladen von Isabelle Cerha

Trotz mehrfacher sexueller Belästigung musste eine Mitarbeiterin weiter mit ihrem Vorgesetzten zusammenarbeiten. Nun wurde der Arbeitgeber in die Verantwortung genommen, weil er der Betroffenen nicht geholfen hat. Der jungen Frau wurde vom Oberlandesgericht ein Schadenersatz von 2.000 Euro zugesprochen. Um solche Fälle künftig zu reduzieren, fordert die Arbeiterkammer (AK) eine Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen.

WIEN/ÖSTERREICH. Eine junge Frau, die von November 2018 bis März 2021 als Kellnerin in einem Catering-Betrieb arbeitete, wurde in dieser Zeit zweimal von ihrem direkten Vorgesetzten grob beleidigt. Die Arbeitnehmerin wandte sich wegen der sexistischen Aussagen an den Stellvertreter ihres Vorgesetzten. Ihr Ansuchen um Unterstützung blieb jedoch ungehört. In weiterer Folge hieß es gegenüber der Arbeitnehmerin sinngemäß, dass sie mit den sexistischen Äußerungen ihres Chefs zu leben habe: "Er ist so einer, lass es, er macht das öfters", soll ein Verantwortlicher gegenüber dem Lebensgefährten der Betroffenen gesagt haben.

Weil das Unternehmen keine Abhilfe geschaffen und damit seine gesetzliche Fürsorgepflicht vernachlässigt hat, muss es nun Schadenersatz zahlen. Das teilte die Arbeiterkammer (AK), die die Betroffene vor dem Oberlandesgericht Wien vertrat, am Freitag in einer Aussendung mit.

Unternehmen mitverantwortlich

Der Belästiger selbst musste 2.500 Euro Schadenersatz bezahlen. Auch das Unternehmen war in erster Instanz zu 2.000 Euro Schadenersatz verurteilt worden, legte jedoch Berufung ein: Die Arbeitnehmerin hätte die Vorfälle nicht ordnungsgemäß gemeldet, so die Rechtfertigung. Das Oberlandesgericht teilte diese Auffassung jedoch nicht: Wenn die Arbeitnehmerin den Vorfall ihrem Vorgesetzten melde, müsse sich das Unternehmen das Unterbleiben jeder Hilfe als eigene Verantwortung zurechnen lassen, hieß es in der Begründung.

"Im vorliegenden Fall gab es weder vorbeugende Maßnahmen, noch ein klares Prozedere, wer was zu tun hat, wenn es einen Fall von sexueller Belästigung gibt. Was mich besonders erschüttert ist die Aussage des stellvertretenden Vorgesetzten, dass man den Vorfall auf sich beruhen lassen soll, weil der Täter halt so sei und das öfter macht. Wenn das kein Einzelfall ist, dann muss ich als Arbeitgeber umso dringender etwas dagegen tun", kommentierte AK Arbeitsrechts-Bereichsleiter Ludwig Dvořák den Fall.

AK fordert Anhebung des Schadenersatzes

Geht es nach der AK müssen die gesetzlichen Regelungen hier "noch besser werden", um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor sexueller Belästigung zu schützen. "Wir wollen Schutz, bevor etwas passiert. Daher fordern wir die Anhebung des Schadenersatzes für Unternehmen auf 5.000 Euro, wenn es im Betrieb kein Präventionskonzept gibt", so Dvořák.

Erst am vergangenen Freitag präsentierte die AK Umfrage-Ergebnisse zu sexueller Belästigung in der Wiener Gastronomie. Dabei zeigte sich, dass 79 Prozent der Arbeitnehmerinnen mit Belästigung konfrontiert sind. In 54 Prozent waren auch männliche Arbeitnehmer betroffen.

Das könnte dich auch interessieren:

Mehrheit der Gastro-Mitarbeitenden erlebte sexuelle Belästigung
278 Beschwerdeverfahren beim Bundesheer
Evelyn Shi – "Wurde von Makler sexuell belästigt"

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.