3G-Regel
Bänderausgabe statt Absperrung am Weihnachtsmarkt
Die gute Nachricht ist: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können. Die 3G-Regel gilt, die Ausgabe von Bändchen und stichprobenartige Kontrollen sind dafür ausreichend.
ÖSTERREICH. Lang war es unklar, jetzt ist es fix: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können, das Ministerium hat dafür eine eigene Regelung gefunden, die ab 15. November in Kraft tritt. Denn lange war strittig, wie man die 3G-Regel kontrollieren wolle.
Keine Drehkreuze
Fix ist: Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis. Doch Absperrungen, Drehkreuze oder ähnliches sind nicht notwendig, das hat Tourismusministerin jetzt in einer Aussendung klar gemacht. Auch hier sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden. Köstinger (ÖVP):
„Auch die Weihnachtsmärkte erhalten eine praktikable Lösung, zukünftig braucht es keine Absperrung, sondern als Option kann nun auch eine Bänderausgabe gewählt werden. Somit können die Weihnachtsmärkte aufatmen und in die letzten Vorbereitungen gehen.“
Bändchen am Christkindlmarkt
Laut Vorgabe des Ministeriums soll es zu einer Bänderausgabe statt einer Einzäunung als Option kommen. Die Bänderausgabe erfolgt bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals. Zur Kontrolle der 3G-Regelung sind Stichproben ausreichend. Die Kontrolle muss aber nicht durch die Betreiber erfolgen.
Gastronomie und BeherbergungDie neuen Winterregeln
* Ab Saisonstart 15. November 2021 Einführung der 3-G-Regel
* 3G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden
* Bei Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises
* Auch Gemeinden können nun strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden.
* Wurden Saisonkarten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft, ist der Sorgetragungspflicht jedenfalls erfüllt, wenn etwa die Karte gesperrt und der 3G-Nachweis im Zuge der erneuten Freischaltung kontrolliert wird.
* Werden die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht eingehalten, sind die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden – dazu erfolgt ein Rundschreiben der obersten Seilbahnbehörde Advent- und Weihnachtsmärkte
*Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis.
* Die Kontrollpflichten sollen nicht überspannt werden.
* Bänderausgabe statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. D.h.: Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals
* Stichprobenartige Kontrollen sind vorgesehen. Die Kontrolle muss aber nicht durch Betreiber erfolgen.
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