3G-Regel
Bänderausgabe statt Absperrung am Weihnachtsmarkt

Fix ist:  Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis. Doch Absperrungen, Drehkreuze oder ähnliches sind nicht notwendig. | Foto: Franz Zwickl
4Bilder
  • Fix ist: Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis. Doch Absperrungen, Drehkreuze oder ähnliches sind nicht notwendig.
  • Foto: Franz Zwickl
  • hochgeladen von wilfried scherzer

Die gute Nachricht ist: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können. Die 3G-Regel gilt, die Ausgabe von Bändchen und stichprobenartige Kontrollen sind dafür ausreichend.

ÖSTERREICH. Lang war es unklar, jetzt ist es fix: Weihnachtsmärkte werden heuer stattfinden können, das Ministerium hat dafür eine eigene Regelung gefunden, die ab 15. November in Kraft tritt. Denn lange war strittig, wie man die 3G-Regel kontrollieren wolle.

Keine Drehkreuze

Fix ist:  Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis. Doch Absperrungen, Drehkreuze oder ähnliches sind nicht notwendig, das hat Tourismusministerin jetzt in einer Aussendung klar gemacht. Auch hier sollen die Kontrollpflichten nicht überspannt werden. Köstinger (ÖVP):

 „Auch die Weihnachtsmärkte erhalten eine praktikable Lösung, zukünftig braucht es keine Absperrung, sondern als Option kann nun auch eine Bänderausgabe gewählt werden. Somit können die Weihnachtsmärkte aufatmen und in die letzten Vorbereitungen gehen.“

Tourismusministerin Köstinger (ÖVP): Laut Vorgabe des Ministeriums soll es zu einer Bänderausgabe statt einer Einzäunung als Option kommen. Die Bänderausgabe erfolgt bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals.  | Foto: Markus Spitzauer
  • Tourismusministerin Köstinger (ÖVP): Laut Vorgabe des Ministeriums soll es zu einer Bänderausgabe statt einer Einzäunung als Option kommen. Die Bänderausgabe erfolgt bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals.
  • Foto: Markus Spitzauer
  • hochgeladen von Mag. Maria Jelenko-Benedikt

Bändchen am Christkindlmarkt

Laut Vorgabe des Ministeriums soll es zu einer Bänderausgabe statt einer Einzäunung als Option kommen. Die Bänderausgabe erfolgt bei definierten Kontrollpunkten außerhalb beziehungsweise innerhalb des Marktareals. Zur Kontrolle der 3G-Regelung sind Stichproben ausreichend. Die Kontrolle muss aber nicht durch die Betreiber erfolgen.

Freust du dich auf den Christkindlmarkt in deiner Region?

Die neuen Winterregeln

Gastronomie und Beherbergung

* Stufe 1 (ab 200 belegten Spitalsbetten) gilt seit 15. September, wonach wie bislang die 3-G-Regelung gilt. Aber: Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.

* Ab Stufe 2 (ab 300 belegten Spitalsbetten) sind für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr zulässig.

*Sollte Stufe 3 (ab 400 belegten Spitalsbetten) in Kraft treten, sind jegliche Arten der Antigen-Tests als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig

*Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen wird Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ verlängert (PCR Tests 1xWoche)

Nachtgastronomie und Après-Ski

* Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.

* In der aktuellen Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen.

* Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eigeführt.

* Auch Gemeinden können nun strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden.

Seilbahnen

* Stufe 1-3: Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sessellifte) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen.

* Ab Saisonstart 15. November 2021 Einführung der 3-G-Regel

* 3G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden

* Bei Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises

* Auch Gemeinden können nun strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden.

* Wurden Saisonkarten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft, ist der Sorgetragungspflicht jedenfalls erfüllt, wenn etwa die Karte gesperrt und der 3G-Nachweis im Zuge der erneuten Freischaltung kontrolliert wird.

* Werden die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht eingehalten, sind die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden – dazu erfolgt ein Rundschreiben der obersten Seilbahnbehörde

Advent- und Weihnachtsmärkte

*Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis.

* Die Kontrollpflichten sollen nicht überspannt werden.

* Bänderausgabe statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. D.h.: Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals

* Stichprobenartige Kontrollen sind vorgesehen. Die Kontrolle muss aber nicht durch Betreiber erfolgen.

Auch interessant:

Warum Getestete nur 24 Stunden Skifahren dürfen
Eine Absage kann man sich nicht vorstellen
Das sind die neuen Winterregeln

1 Kommentar

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN


Aktuelle Nachrichten aus Österreich auf MeinBezirk.at

Neuigkeiten aus deinem Bezirk als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk auf Facebook: MeinBezirk.at/Österrreichweite Nachrichten

MeinBezirk auf Instagram: @meinbezirk.at


Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.