Coronavirus
Diese Personen könnten von der Impfpflicht befreit sein

Die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium hat mögliche Gründe für eine Ausnahme von der Impfpflicht genannt. | Foto: bka/Wenzel
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  • Die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium hat mögliche Gründe für eine Ausnahme von der Impfpflicht genannt.
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Virologin Monika Redlberger-Fritz nennt medizinische Gründe, aus denen Menschen nicht gegen Corona geimpft werden dürften.

ÖSTERREICH. Aufgrund der niedrigen Impfquote sieht sich die Regierung gezwungen eine Corona-Impfpflicht einzuführen. Der entsprechende Gesetzesentwurf für die ab Februar 2022 vorgesehene Impfpflicht muss wohl bald, nämlich Anfang Dezember, vorliegen, sofern man eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen gewährleisten will. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) erklärte erst am Sonntag, es müsse eine "anständige Begutachtung" gemacht werden.

Und zu klären gibt es einiges: Etwa jene, wie Menschen, die sich nicht immunisieren lassen, sanktioniert werden sollen. Die Höhe der Strafen ließ Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) unlängst offen. Denkbar seien bis zu 3.600 Euro, die in einem Entwurf für die geplante Impfpflicht für Gesundheitsberufe schon enthalten sind. 

Wer von der Impfpflicht befreit ist

Oder ob, würden sich bis Februar ohnehin genug Menschen impfen lassen, eine Pflicht überhaupt noch notwendig sei. In der Sendung "Stöckl live" Montagabend hat die Virologin Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium mögliche Gründe genannt, warum manche Personen von einer Impfpflicht ausgenommen werden könnten. Dies könnten Menschen sein, die eine Allergie gegen einen der Bestandteile der Impfung haben. Solche Phänomene kenne man "von allen anderen Impfungen auch", sagte sie.

Um das Gesundheitssystem in Österreich langfristig zu entlasten, soll die Impfrate gesteigert werden | Foto: BRS/Diabl
  • Um das Gesundheitssystem in Österreich langfristig zu entlasten, soll die Impfrate gesteigert werden
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Zudem meinte sie, dass auch Personen, die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder eine Thrombose erlitten haben, ausgenommen sein könnten. Diese Menschen sollten dann von ihrem engsten Umfeld geschützt werden. Das seien aber wenige, für die das gelte. 

Leute, die nach einer Impfung mit Astra Zeneca eine tiefe Venenthrombose im Bauch oder im Hirn erlitten haben, sollten auf einen mRNA-Impfstoff wechseln (also Biontech/Pfizer oder Moderna), fügte Redlberger-Fritz an.

ORF startet Impflotterie

In derselben Sendung hat der ORF auch bekanntgeben, eine Impflotterie zu starten, um die maue Corona-Schutzimpfungsrate in Österreich zu steigern. Wer sich bis 20. Dezember einen Erst-, Zweit- oder Drittstich holt, kann am Weihnachtsabend glücklicher Besitzer eines Elektro-Autos oder eines Fertigteilhauses werden. Insgesamt werden knapp tausend Sachpreise vergeben. Mehr Infos hier.

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Die Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium hat mögliche Gründe für eine Ausnahme von der Impfpflicht genannt. | Foto: bka/Wenzel
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