Corona-Lockerungen
Diese Regeln gelten ab 1. Juli im Gottesdienst

Ab dem morgigen Donnerstag gilt in den katholischen Kirchen statt der FFP2-Maskenpflicht eine MNS-Pflicht.  | Foto: Hanspeter Lechner
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  • Ab dem morgigen Donnerstag gilt in den katholischen Kirchen statt der FFP2-Maskenpflicht eine MNS-Pflicht.
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Auch in den katholischen Kirchen treten im Zuge der bundesweiten Corona-Lockerungen ab 1. Juli neue alte Regeln in Kraft. Statt der FFP2-Maskenpflicht reicht künftig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz (MNS) aus. In einigen Fällen kann auch ganz auf die Maske verzichtet werden.

ÖSTERREICH. Ganz entfallen kann die Maske laut den am Mittwoch veröffentlichten Regeln der Bischofskonferenz im Freien und wenn bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion oder Firmung die Geltung der 3G-Regel vereinbart wird.

Überall dort, wo die 3G-Regel nicht gilt, herrscht Maskenpflicht-so auch in der Kirche. Daher auch die Verpflichtung zum Tragen des einfachen MNS für Kinder ab sechs Jahren in geschlossenen Kirchenräumen. Nicht mehr eingehalten werden muss ab morgen der Mindestabstand von einem Meter, auch beim Gemeindegesang gibt es keine Einschränkungen mehr. Ab Juli dürfen außerdem die Weihwasserbecken in den Kirchen wieder gefüllt werden. Allerdings muss weiter Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen.

Die Regelung gilt ab dem morgigen Donnerstag. | Foto: panthermedia.net/farbenfinsternis
  • Die Regelung gilt ab dem morgigen Donnerstag.
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Wer eine Taufe, Hochzeit oder Ähnliches plant, muss auch weiterhin ein Präventionskonzept vorlegen und verpflichtend einen Präventionsbeauftragten benennen. Für Chorsängerinnen und Chorsänger gilt generell die 3G-Regel.

Sollte "für das Wahrnehmen des liturgischen Dienstes" - also etwa für Priester oder Lektoren - das Tragen des MNS während der Feier nicht möglich sein, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit. Sie müssen dann aber zum Ausgleich Sicherheitsabstände einhalten. So wird etwa der Priester in der Regel vom Einzug bis zur Kommunion keine Maske tragen, da er sonst ständig den MNS an- und ablegen müsste.

Beichten im Beichtstuhl noch nicht möglich

Noch nicht möglich ist das Beichten im Beichtstuhl - stattdessen soll dafür ein "ausreichend großer und gut durchlüfteter Raum" gewählt werden. In diesem müssen nun aber nur mehr "ausreichende Abstände" gewahrt werden. Dabei könne das Aufstellen einer Plexiglasscheibe auf einem Tisch in der Mitte hilfreich sein, so die Bischofskonferenz. "Andernfalls ist das Tragen eines MNS notwendig".

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Ab dem morgigen Donnerstag gilt in den katholischen Kirchen statt der FFP2-Maskenpflicht eine MNS-Pflicht.  | Foto: Hanspeter Lechner
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