Öffnungen am 19. Mai
Diese Regeln gelten für Hotel und Beherbergungsbetriebe

Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Es gelten Zutrittstests sowie die allgemeinen Regeln der Gastronomie. | Foto: Grimmingblick
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  • Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Es gelten Zutrittstests sowie die allgemeinen Regeln der Gastronomie.
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Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Dabei müssen folgende Regeln eingehalten werden.

ÖSTERREICH: Es gelten Zutrittstests sowie die allgemeinen Regeln der Gastronomie. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Beim erstmaligen Betreten gilt die 3-G-Regel. 
  • Bei Ablauf der Gültigkeit während des Aufenthalts muss ein neuer Nachweis erbracht werden.
  • Für die Nutzung des kulinarischen Angebots in Hotels und Beherbergungsbetrieben gelten die Regelungen der Gastronomie. 
  • Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness- und Fitnessangeboten muss die 3-G-Regel beachtet werden.
  • In den allgemein zugänglichen Bereichen gilt die Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
  • In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Gästegruppen sind Personen eines gemeinsamen Haushalts gleichgestellt.
  • Die Betreiber haben ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und einen Covid-19-Beauftragten zu ernennen.
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Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Es gelten Zutrittstests sowie die allgemeinen Regeln der Gastronomie. | Foto: Grimmingblick
Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Es gelten Zutrittstests sowie unter anderem die allgemeinen Regeln der Gastronomie. | Foto: Asio otus/Wikimedia

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