Öffnungen am 19. Mai
Diese Regeln gelten für Hotel und Beherbergungsbetriebe
Ab 19. Mai öffnen wieder Hotels und Beherbergungsbetriebe. Dabei müssen folgende Regeln eingehalten werden.
ÖSTERREICH: Es gelten Zutrittstests sowie die allgemeinen Regeln der Gastronomie. Konkret sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Beim erstmaligen Betreten gilt die 3-G-Regel.
- Bei Ablauf der Gültigkeit während des Aufenthalts muss ein neuer Nachweis erbracht werden.
- Für die Nutzung des kulinarischen Angebots in Hotels und Beherbergungsbetrieben gelten die Regelungen der Gastronomie.
- Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness- und Fitnessangeboten muss die 3-G-Regel beachtet werden.
- In den allgemein zugänglichen Bereichen gilt die Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben.
- In geschlossenen Räumen ist zusätzlich das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Gästegruppen sind Personen eines gemeinsamen Haushalts gleichgestellt.
- Die Betreiber haben ein COVID-19-Präventionskonzept zu erstellen und einen Covid-19-Beauftragten zu ernennen.
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