Rechnungshof-Kritik
Einsatz gefährlicher Pestizide in Landwirtschaft

- In ihrer "Farm to Fork"-Strategie und der Biodiversitätsstrategie zielt die Europäische Union darauf ab, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. "Die Umsetzung dieser Ziele ist in Österreich bisher noch nicht ausreichend", wie der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht "Pestizideinsatz in der Landwirtschaft" feststellte.
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In ihrer "Farm to Fork"-Strategie und der Biodiversitätsstrategie zielt die Europäische Union darauf ab, den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. "Die Umsetzung dieser Ziele ist in Österreich bisher noch nicht ausreichend", wie der Rechnungshof (RH) in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht "Pestizideinsatz in der Landwirtschaft" feststellte. Verbesserungsbedarf sah er zudem bei der Datenlage, den Zulassungsverfahren und den Kontrollen.
ÖSTERREICH. Die Prüfung des RH umfasste den Zeitraum von 2017 bis 2021. Wie im Bericht festgehalten wurde, sei die Datenlage allerdings mangelhaft: Zwar veröffentlichen das Landwirtschaftsministerium und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) jährliche Daten zu den in Verkehr gebrachten Pestiziden, allerdings wurden Importe von Pflanzenschutzmitteln wie Internetkäufe oder grenzüberschreitende Eigenimporte von landwirtschaftlichen Verwendern in den Statistiken nicht berücksichtigt.
Pestizide mit "Gesundheitsbedenken" im Einsatz
Weiters ließen die in Verkehr gebrachten Mengen an Wirkstoffen aufgrund der unterschiedlichen Toxizität keine Aussagen über deren Risiko für Mensch und Umwelt zu. Der Rechnungshof wies aber darauf hin, "dass in Österreich Wirkstoffe zum Einsatz kamen, bei denen Gesundheitsbedenken bestätigt waren". 2021 wurden hierzulande bei Pestizidrückstandskontrollen von Lebensmitteln 32 von 1.798 Proben als gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt; davon stammten zwei aus inländischer Produktion.

- Der Rechnungshof wies darauf hin, "dass in Österreich Wirkstoffe zum Einsatz kamen, bei denen Gesundheitsbedenken bestätigt waren".
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Unabhängigkeit der Behörden fehlt
Zudem fehlte in Österreich während des überprüften Zeitraums "die Unabhängigkeit der Zulassungs- und der Bewertungsstelle". Die nationale Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Österreich, das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), ist demnach "eine dem Landwirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle". Das BAES bediente sich bei den Zulassungsverfahren dem Bericht zufolge "in personeller und organisatorischer Hinsicht" wiederum bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). "Diese Gesellschaft steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Gegenseitige Einflussnahmen zwischen der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Zuge der Entscheidungsfindung konnten nicht ausgeschlossen werden", hieß es dazu.
"Notfallzulassung" von besonders gefährlichen Mitteln
Weiters wurde in dem Bericht auf die im EU-Vergleich große Anzahl von Notfallzulassungen in Österreich hingewiesen. "Darunter fallen auch besonders gefährliche, in der EU nicht mehr zugelassene Wirkstoffe", hielt der RH fest. Speziell im untersuchten Zeitraum gab es demnach einen starken Anstieg von Notfallzulassungen. "Die Prüferinnen und Prüfer beurteilen die Entwicklung der Notfallzulassungen kritisch, weil dadurch strengere Standard-Zulassungsverfahren umgangen werden konnten", so der RH.
Zudem bemängelte der Rechnungshof, dass die amtlichen Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Länder nicht nach einheitlichen Standards durchgeführt werden. "Entsprechende EU-Regelungen wurden hierzulande durch neun Landesgesetze mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben umgesetzt", urteilte der Rechnungshof.
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