Übergangsfrist bis 2040
Ende der Vollspaltenböden bei Schweinen

Ein Verbot der Vollspaltenbuchten bei der Schweinehaltung wird ab 2040 in Österreich greifen. | Foto: unsplash.com
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Ab 2040 gibt es keine Vollspaltenböden in der österreichischen Schweinezucht mehr. Das wurde heute von der Bundesregierung beschlossen. Auch für Rinder, Küken, bei der Ferkelkastration und beim Tiertransport kommen Verbesserungen.

ÖSTERREICH. Die beiden Minister Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP) gaben heute die Einigung und das endgültige Ende der Vollspaltenbuchten bis 2040 bekannt. Das wird mit dem neuen Tierschutzgesetz fixiert. Tierschutzorganisationen wie der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisieren die lange Übergangsfrist.

Übergangsfrist bis 2040

Bei bestehenden Ställen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2039. Danach müssen eigene Liege-, Aktivitäts- und Kotbereiche, eine angepasste Temperaturregelung, mehr Beschäftigungsmaterial und bis zu 20 Prozent mehr Platz zur Verfügung stehen. Schweine sind hochintelligente Tiere, die nach Möglichkeit niemals dort ihr Geschäft erledigen würden, an dem sie Nahrung aufnehmen oder schlafen. Aufgrund der nicht artgerechten Haltung und übervollen Ställen verletzen sie sich aus Langeweile nicht selten selbst oder aber ihre Artgenossen. Bei Neu- und Umbauten soll ein Verbot von Vollspaltenböden ohne Funktionsbereiche bereits ab nächstem Jahr gelten. Die Neuregelung der Schweinehaltung soll nächste Woche als Abänderungsantrag zum Tierschutzpaket eingebracht und im Nationalrat beschlossen werden, lässt Faika El-Nagashi, Grüne Tierschutzsprecherin, wissen.

Grund für die lange Übergangsfrist ist unter anderem, dass die neuartigen Stallsysteme erst bis 2028 entwickelt werden, die dann bis 2040 in jedem Schweinestall vorzufinden sein sollen. Diese sollen im Rahmen eines Forschungsprojekts mit Tierschutzorganisationen, Wissenschafterinnen und Wissenschaftern sowie schweinehaltenden Betrieben entwickelt werden.

Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern sowie das Töten von Küken soll ebenso verboten werden. | Foto: Symbolbild: Unsplash
  • Die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern sowie das Töten von Küken soll ebenso verboten werden.
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Ersichtliche Verbesserung der Tierwohlstandards

Neben den Haltungsbedingungen für Schweine gibt es auch Verbesserungen bei der Haltung von Rindern: Die ganzjährige Anbindehaltung, bei der die Tier im fixiert im Stall stehen, soll verboten werden. Außerdem gibt es Ende des Tötens von Küken. Insbesondere männliche Küken haben kaum bis keinen Nutzen für die Eier-Industrie und zur Mast eignen sie sich aufgrund ihrer genetischen Veranlagung ebenso wenig. Daher werden sie kurze Zeit nach ihrer Geburt bereits getötet – meistens geschieht dies durch Schreddern. Angekündigt wurden auch Einschränkungen bei Tiertransporten. Erleichtert werden soll die Betäubung vor Kastration von Ferkeln. Der Einsatz von Narkosegas soll gelehrt werden und durch die Anwendung sinnloses Tierleid ersparen. Die Qual bei der Ferkelkastration wurde auch in der Vergangenheit von Tierschutzorganisationen häufig thematisiert.

Bundesminister Rauch zeigt sich zufrieden m it den bevorstehenden Änderungen:

"Das große Tierschutzpaket bringt ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern, ein Verbot des sinnlosen Tötens von Küken Einschränkungen bei den Tiertransporten und viele weitere Verbesserungen. Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Tierwohl in Österreich!"

Ausbau des AMA-Gütesiegel

Damit möglichst viele Betriebe zu besseren Tierwohlstandards bewegt werden, soll das AMA-Gütesiegel ausgeweitet werden. Bereits 2030 sollen über eine Million Schweine von den verbesserten Haltungsbedingungen profitieren. Fleisch von Schweinen, die auf Vollspaltenbuchten gehalten werden, verschwindet aus den Küchen und Kantinen von Behörden, Schulen, Polizeistationen und anderen Bundeseinrichtungen. Stattdessen muss auf Fleisch aus Haltungen mit mindestens 60 Prozent mehr Platz und eingestreutem Liegebereich umgestellt werden.

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