Bei Symptomen
Medikamenteneinnahme als Bedingung für gratis Coronatests
Am 30. Juni laufen hierzulande die letzten Corona-Maßnahmen aus, womit auch das kostenfreie Testen eingestellt wird. Die Krankenversicherungen sollen dann nur noch für Tests aufkommen, sofern Symptome vorhanden sind und "die Bereitschaft zur Einnahme von COVID-19-Heilmitteln für den Fall eines positiven Testergebnisses besteht".
ÖSTERREICH. Die Zeiten, in denen man nur mit einem negativen Corona-Testergebnis in Krankenhäuser, Apotheken oder gar Wirtshäuser gehen konnte, liegen bereits länger zurück. Da nun sämtliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auslaufen, bereitet die Bundesregierung aktuell einen Gesetzesentwurf vor, der künftig die Corona-Schutzimpfung und -tests regeln soll.
Verpflichtende Therapie als Bedingung
Der Gesetzesentwurf sieht aktuell vor, dass ab Juli nur noch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Corona-Tests durchführen können. Kostenlos sollen sie dann nur noch sein, wenn "bei der betreffenden Person Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen".
Zudem sollen die Krankenversicherungsträger nur für die Leistung aufkommen, wenn "die Bereitschaft zur Einnahme von COVID-19-Heilmitteln für den Fall eines positiven Testergebnisses besteht".
"Das ist verfassungswidrig"
Die Ausnahmeregelung stößt aktuell auf breite Kritik. So rief die Ärztekammer dazu auf, die verpflichtende Einnahme von Medikamenten aus dem Gesetzesentwurf zu streichen, da die Verordnung einer Therapiemaßnahme nicht alleine vom Testergebnis abhängig sei. Jasmin Oberrauter von der Kurie der niedergelassenen Ärzte in der Ärztekammer Wien verwies gegenüber dem ORF darauf, dass ein solches Vorgehen verfassungswidrig sei.
Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, erklärte zudem, dass auch die Sozialversicherungen gegen den Entwurf seien: „Eine Testung an eine verpflichtende Therapie zu koppeln, ist nicht im Sinne der Sozialversicherung, da eine Therapie im Ermessen des Betroffenen liegt."
Das Gesundheitsministerium gab bekannt, dass das "Covid-19-Überführungsgesetz" im Juni im Parlament beschlossen werden soll. Aktuell handle es sich hierbei lediglich um einen Entwurf, zu dem Stellungnahmen gesichtet werden.
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