Erhöhung des Familienbonus Plus
Mehr Geld für Familien ab 1. Juli

Am 1. Juli 2022 wird der Familienbonus Plus auf 166,68 Euro erhöht. | Foto: Gina Sanders/Fotolia
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Ab 1. Juli wird der Familienbonus Plus erhöht. Dieser Bonus bringt Familienbeihilfe-Bezieherinnen und -Beziehern 166,68 Euro monatlich und ab 2023 bis zu 2.000 Euro jährlich.

ÖSTERREICH. Ab Freitag gibt es eine Erhöhung von 125 auf 166,68 Euro. Diese bringt jährlich ab 2023 ein Mehr an 2.000 Euro für unter 18-jährige Kinder und 650 Euro für alle über 18. Seit 2019 ersetzt der Familienbonus Plus den Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten. Beantragen kann man den Bonus im Rahmen der Arbeitnehmerinnenveranlagung oder beim Arbeitgeber.

Voraussetzungen für Anspruch

Wer für ein Kind in Österreich Familienbeihilfe bezieht, hat grundsätzlich Anspruch auf den Familienbonus Plus. Das besagt einer Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz von 1967. Wird vom Finanzamt in Österreich eine Ausgleichs- oder Differenzzahlung gewährt, gilt diese auch als Bezug von Familienbeihilfe. Trifft das zu und das Kind wohnt in Österreich, besteht Anspruch auf den Familienbonus Plus.

Wer die Familienbeihilfe in Österreich bezieht, kann prinzipiell auch den Familienbonus Plus beantragen. | Foto: Pixabay.com
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Arbeitet ein Elternteil in Österreich und das Kind wohnt im EU-, EWR-Ausland oder in der Schweiz und die Voraussetzungen für eine Differenzzahlung sind im Grunde erfüllt, dann steht der Familienbonus Plus auch dann zu, wenn die Familienleistungen im Ausland höher sind und die Differenzzahlung daher betragsmäßig null beträgt. Bei Kindern über 18, denen die Familienbeihilfe direkt auf das eigene Bankkonto überwiesen wird, muss dennoch ein familienbeihilfeberechtigter Elternteil den Familienbonus Plus beantragen. Ist allerdings das Kind selbst familienbeihilfeberechtigt, weil es etwa behindert ist und in einem eigenständigen Haushalt lebt bei dem die Eltern nicht überwiegend für den Unterhalt aufkommen, so steht der Familienbonus Plus nicht zu.

Auch für getrennt lebende Eltern

Eine Trennung der Eltern führt zu keinem Nachteil bei der Beanspruchung des Familienbonus Plus. Entweder beide Elternteile beantragen jeweils einen halben Bonus oder ein Elternteil stellt einen Antrag auf die volle Höhe des Familienbonus Plus und die andere Person verzichtet darauf. Dieselben Optionen gibt es für (Ehe-)Partner und Partnerinnen. Grundvoraussetzung ist eine Heirat, eingetragene Partnerschaft oder eine Lebensgemeinschaft, die seit mehr als sechs Monaten im aktuellen Kalenderjahr besteht. Einzige Ausnahme für Letzteres ist, wenn der Person, die keine Familienbeihilfe bezieht in den übrigen Monaten, in denen keine Lebensgemeinschaft besteht, der Unterhaltsabsetzbetrag für das Kind zusteht.

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