27 Prozent armutsgefährdet
Menschen mit Behinderung droht Existenznot

- Die Armutskonferenz warnt, dass 27 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Österreich armutsgefährdet sind und die Sozialhilfe zur unzureichenden Dauerlösung wird.
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Die Armutskonferenz hat am Freitag gemeinsam mit dem Erwachsenenschutzverein VertretungsNetz und der Interessenvertretung für Menschen mit psychischer Erkrankung „Lichterkette" in einer Pressekonferenz auf gravierende Missstände in der Sozialhilfe aufmerksam gemacht. Im Fokus standen die prekäre finanzielle Lage von Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie deren Abhängigkeit von einem unzureichenden System.
ÖSTERREICH. Menschen mit Behinderungen wird ein selbstbestimmtes Leben verweigert", betonte Martin Schenk von der Armutskonferenz laut Aussendung. Er machte deutlich, dass Zehntausende Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind – in der öffentlichen Debatte kämen sie jedoch nicht vor.
27 Prozent der rund 760.000 Menschen seien mit Behinderung in Österreich armutsgefährdet. Die NGO Armutskonferenz beziffert den Anteil von Menschen mit Behinderungen unter den Beziehern und Bezieherinnen von Sozialhilfe oder Mindestsicherung mit 22 Prozent.

- Experten fordern eine Begrenzung der elterlichen Unterhaltspflicht, damit erwachsene Menschen mit Behinderungen nicht lebenslang finanziell von ihren Familien abhängig bleiben müssen. (Symbolbild)
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Sozialhilfe als schlechte Dauerlösung
Das Einkommen der Betroffenen bestehe meist aus kleinen Einzelbeträgen wie Pflegegeld, erhöhter Familienbeihilfe oder Notstandshilfe, erklärte Gerlinde Heim, Geschäftsführerin von VertretungsNetz. „Diese Menschen sind deshalb auch oft auf die Sozialhilfe angewiesen", obwohl diese nur für vorübergehende finanzielle Notlagen gedacht sei. Für Menschen mit Behinderung werde die Sozialhilfe dennoch häufig zur „schlechten Dauerlösung".
Ein zentrales Problem ist die lebenslange finanzielle Abhängigkeit von den Eltern. „Wer 'nicht selbsterhaltungsfähig' ist, kann auch als Erwachsene oder Erwachsener gezwungen werden, bei den Eltern Unterhalt gerichtlich einzuklagen. Damit bleibt man ein Leben lang von der Familie abhängig. Das beschämt und belastet – und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention", forderte Heim laut Aussendung eine bundesgesetzliche Änderung.

- Die Interessenvertretung Lichterkette warnt eindringlich davor, dass die Bedrohung der Existenz bei Menschen mit psychischen Erkrankungen zu Verzweiflung und suizidalen Gedanken führen kann. (Symbolbild)
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Appell der Organisationen
Im Zuge der geplanten Novelle des Sozialhilfegrundsatzgesetzes, die unter anderem eine bundesweite Vereinheitlichung bringen soll, forderten die Organisationen eine Begrenzung der elterlichen Unterhaltspflicht bis 25, eine Entscheidungsfrist von einem Monat, Mindestabsicherung statt Höchstsätze, niederschwellige Soforthilfe in Härtefällen, barrierefreie Antragstellung sowie die klare Verankerung von Armutsbekämpfung und Existenzsicherung als gesetzliches Ziel.
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