3G-Verstöße
Polizei kann jetzt schneller Corona-Strafen kassieren
Eine aktuelle Verordnung des Gesundheitsministeriums gibt der Polizei neue Strafmöglichkeiten in die Hand.
ÖSTERREICH. Die Basis für Besuche von Kulturveranstaltungen, Gasthäuser und Bäder ist derzeit in Österreich die 3G-Regel. Rein darf nur, wer gegen das Coronavirus geimpft ist, einen negativen Test vorweisen kann oder die Krankheit bereits überstanden hat und genesen ist. Seit Mitternacht kann die Polizei Strafen bei Verstößen schneller ahnden.
Die Exekutive kann laut einer neuen Verordnung, die um 0 Uhr in Kraft getreten ist, Organmandate ausstellen. Eine ähnliche Regelung gab es bisher etwa bei Missachtung der Maskenpflicht. Die "fehlende Bereithaltung eines Nachweises einer geringen epidemiologischen Gefahr" kostet bei sofortiger Bezahlung künftig 90 Euro, genauso wie das "Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden und eng anliegenden mechanischen Schutzvorrichtung".
Immer mehr Geimpfte
Bisher hatte bei 3G-Verstößen ein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen. Das bedeutete Anzeige, Gerichtsprozess und höhere Kosten. Das Epidemiegesetz 1950 sah es so vor. Wer erwischt wird, kann somit nun gleich zahlen und dem Aufwand sowie den zusätzlichen Kosten entgehen.
Viele Menschen in Österreich brauchen ohnehin nur ihren Impfnachweis vorzeigen. 5.041.675 Menschen (63,81 % der impfbaren Bevölkerung) haben mit Stand 12. Juli um 23.59 Uhr mindestens eine Corona-Schutzimpfung erhalten, davon haben 3.759.825 Menschen (47,58 %) einen vollständigen Impfschutz.
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