17.000 Euro Nachzahlung
Schneiderin schuftete 83 Stunden pro Woche

83 Stunden schuftete eine Wiener Schneiderin pro Woche statt der vertraglichen 40 Stunden, unbezahlt wohlgemerkt. Oft arbeitete die in einem Brautmodengeschäft Angestellte an den Wochenenden durch, auch an Feiertagen leistete sie gezwungener Maßen die geforderte gratis Arbeit. Denn: Die Brautkleider mussten fertig werden. Bis sie nicht mehr konnte und sich zur Wehr setzte. Nun muss ihr Dienstgeber 17.000 Euro an Überstunden an sie zurückzahlen.

17.000 Euro Strafzahlung

Undank ist der Welten Lohn - in diesem Fall hat eine Angestellte eines Brautmodengeschäfts ihrem Arbeits-Martyrium selbst ein Schlussstrich gezogen: Die Angestellte, die regelmäßig 65 Stunden pro Woche, in Spitzenzeiten sogar 83 Stunden pro Woche arbeitete, ging nun zur Arbeiterkammer und setzte sich zur Wehr. Mit Erfolg: 17.000 Euro muss nun der Dienstgeber an die streitbare Angestellte zurückzahlen, für all die geleistete Gratis-Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Denn Überstunden bekam sie nicht bezahlt, ja sie bekam schon für 40 Stunden weniger Lohn, als ihr laut ihrem eigenen Arbeitsvertrag und dem Kollektivvertrag zugestanden wäre.

Umfrage

Überstunden gehören bezahlt

„Überstunden gehören bezahlt, soviel Respekt muss sein", so AK Präsidentin Renate Anderl. Die AK und der ÖGB fordern daher ein gesetzliches Verbot von Verfallsfristen für Überstunden sowie saftige Strafen, wie z.B. ein Überstunden-Doppel: Wer Mehr- und Überstunden systematisch nicht bezahlt, soll künftig das Doppelte zahlen statt nur das, was er sowieso schuldig ist. Die AK Präsidentin macht anlässlich dieses besonders krassen Falls von Überstunden-Nepp erneut auf das enorme Ausmaß unbezahlter Überstunden aufmerksam: „2018 gab es 43 Millionen unbezahlte Mehr-und Überstunden! Das ist so viel, als würden alle ArbeitnehmerInnen gute zwei Monate im Jahr kein Geld und keinen Zeitausgleich für Überstunden bekommen.“

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