Antiteuerungsmaßnahmen
So funktioniert die Sonderfamilienbeihilfe

Zwischen 5. und 8. August 2022 sollen die zusätzlichen 180 Euro pro Kind auf den Konten der Familienbeihilfebezieherinnen und -beziehern einlangen. | Foto: pixabay/klimkin
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  • Zwischen 5. und 8. August 2022 sollen die zusätzlichen 180 Euro pro Kind auf den Konten der Familienbeihilfebezieherinnen und -beziehern einlangen.
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Seit 1. August laufen die Anti-Teuerungsmaßnahmen an. Die Sonder-Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind ist Teil der ersten Stufe des beschlossenen Entlastungspakets für Familien. 1,1 Millionen Familien profitieren von dieser Maßnahme. So erkennt man den Erhalt am Konto.

ÖSTERREICH. Wie bereits am Dienstag von der Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) informiert wurde, soll die Einmalzahlung zwischen 5. und 9. August auf den Konten der Familien einlangen. Gerade Familien sind besonders stark betroffen von den derzeitigen Teuerungen, die besonders in den Bereichen Wohnen und Einkaufen spürbar sind.

Auszahlung erfolgt automatisch ab 5. August

Diese erste Entlastungsmaßnahme in der Höhe von 180 Euro pro Kind tritt am 3. August in Kraft. "Noch im August wird die Sonderfamilienbeihilfe in Höhe von 180 Euro pro Kind ausbezahlt. Das ist eine Verdopplung der Familienbeihilfe im August. Das Geld kommt automatisch auf die Konten der Familienbeihilfen-Bezieher", lobt Brunner die Maßnahme. Überwiesen wird der Betrag gemeinsam mit der regulären Familienbeihilfe und dem Kinderabsetzbetrag. Um möglicher Verwirrung vorzubeugen, wird die Sonderfamilienbeihilfe am Kontoauszug extra mit einer Zeile ausgewiesen. In dieser steht dann: "Familienbeihilfe 08/22, Kinderabsetzbetrag 08/22, Sonderfamilienbeihilfe Antiteuerung".

Anhand der Zeile am Kontoauszug in der folgendes steht "Familienbeihilfe 08/22, Kinderabsetzbetrag 08/22, Sonderfamilienbeihilfe Antiteuerung", erkennt man den Erhalt der Sonderfamilienbeihilfe. | Foto: mev.de
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Mehr Geld für 1,1 Millionen Familien

Für diese Maßnahme nimmt die Regierung 340 Millionen Euro in die Hand. Rund 1,9 Millionen Kinder in 1,1 Millionen Familien werden damit im Kampf gegen die Teuerung unterstützt. Am stärksten davon profitieren 256.000 Familien in Wien, 191.000 in Oberösterreich und 190.000 in Niederösterreich. Konkret wäre das für eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern im Alter von drei und zehn Jahren 754,40 Euro im August. Diese ergeben sich aus 394,40 Euro  Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für beide sowie 180 Euro Sonderfamilienbeihilfe pro Kind.

Frühere Verbesserungen im nächsten Jahr vorgesehen

Zu weiteren kurzfristigen Maßnahmen zählt das Vorziehen des Familienbonus Plus, der bis zu 2.000 Euro an Stelle der ursprünglichen 1.750 Euro gewährt. Der Kindermehrbetrag wird von 450 auf 550 Euro erhöht und im September wird das Schulstartgeld von 100 Euro pro Kind ausbezahlt. Im Herbst folgt dann noch der Anti-Teuerungsbonus, der für Erwachsene 500 Euro und für Kinder 250 Euro beträgt. "Mit der Sonderfamilienbeihilfe und der Anpassung aller Familienleistungen ans Inflationsniveau schaffen wir historische Entlastungen, die den Familien in der Krise spürbar helfen sollen", lässt Familienministerin Raab wissen.

"Mit der Sonderfamilienbeihilfe und der Anpassung aller Familienleistungen ans Inflationsniveau schaffen wir historische Entlastungen, die den Familien in der Krise spürbar helfen sollen", lässt Familienministerin Raab wissen. | Foto: Florian Schrötter/BKA
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Langfristig soll die Anpassung der Familienleistungen an die Inflation ab 1. Jänner 2023 wirken. Das bedeutet eine Valorisierung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus. Auch das Schulstartgeld soll ab nächstem Jahr an die Inflation angepasst und bereits im August ausbezahlt werden. Um die Väterkarenz attraktiver zu machen, ist vorgesehen des Familienzeitbonus, der während des Papamonats bezogen wird, nicht mehr auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug anzurechnen. Außerdem ist eine Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeldes von 16.200 auf 18.000 Euro vorgesehen.

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