Neues Studienrecht
Studierende müssen mindestens 16 ECTS-Punkte schaffen

 Studierende sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. | Foto: Lisa Ganglbaur
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Die Zulassung soll künftig erlöschen, wenn nicht 16 ECTS-Punkte pro Studienjahr erreicht werden, wenn es nach einer Novelle des Studienrechts geht. Vertretungen der Studierenden zeigen kein Verständnis für die neuesten Pläne der Regierung.

ÖSTERREICH. Bisher wurde ein Student von der Universität ab 16 erbrachten ECTS-Punkten als prüfungsaktiv gewertet. Das war zwar wichtig für die Universität, aber unerheblich für den Studenten. Nun sollen neuzugelassene Studenten jährlich 16 ECTS absolvieren – bis sie insgesamt 100 ECTS-Punkte erreicht haben. Ansonsten erlischt ihre Zulassung. In der Regel kann bei 60 ECTS pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen werden. So sind jedenfalls die Studienpläne konzipiert. Nur im ersten Studienjahr reicht auch die Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).

Als Stichtag für das Erreichen der Punkte für das Studienjahr, welches am 1. Oktober beginnt, soll jeweils der 30. September des nächsten Jahres sein. Die Uni ist jedoch aufgefordert, vor einem Erlöschen der Zulassung die Betreffenden zu warnen und Unterstützung anzubieten.

Die Novelle des Studienrechts soll demnächst in Begutachtung gehen. | Foto: Scheinast
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Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf Mehrfachbelegungen: Wer mehrere Studien belegt, muss also in allen die nötige Mindestleistung erbringen – sonst erlischt die Zulassung in jenen Fächern, in denen sie nicht erreicht wurde.

Beurlaubung wird einfacher

Im Gegensatz dazu wird die Beurlaubung von Studierenden erleichtert. Im neuen Gesetz ist eine Beurlaubung ohne Grund für zwei Semester gestattet. Bisher war sie nur bei schweren Fällen wie Schwangerschaft oder Krankheit möglich. 

Zudem kann ein Studium nicht mehr belegt werden, wenn die STEOP nicht geschafft wird. Bisher konnte nach einem Scheitern in der STEOP zwei Semester gewartet und anschließend das gleiche Studium erneut belegt werden. Abgeschafft werden soll auch die Nachfrist für die Meldung der Fortsetzung, dafür sind Neu-Inskriptionen aus wenigen Gründen aber auch nach Ende der Frist möglich. Änderungen gibt es auch bei den Kompetenzen: Senate dürfen bei der Wiederbestellung von Rektoren Kompetenzen zugunsten der Uni-Räte verlieren. Ghostwriting soll für die Anbieter strafbar werden und Plagiate sollen nach 30 Jahren verjähren. Weitere Beschränkungen von Prüfungsantritten sowie Mehrfachinskriptionen sind laut Berichten nicht geplant.

Studierende fordern Studierbarkeit statt Barrieren

Studierendenvertreterinnen kritisieren die geplante Mindeststudienleistung, die Reduktion der Prüfungstermine sowie die strengeren Zulassungsfristen. “Gerade die erschwerten Bedingungen unter COVID-19 zeigen die zahlreichen Missstände auf, die Studierende am geforderten Studienfortschritt hindert - seien es nicht angebotene Lehrveranstaltungen, fehlende Prüfungstermine oder Probleme bei der Studienorganisation. Diese Personen nun einfach aus dem Studium zu werfen ist ein Fausthieb ins Gesicht der Betroffenen”, so Simon Malacek, Vorsitzender der HTU Graz. 

Gerade für erwerbstätige Studierende, die laut der Studierendensozialerhebung 2019 65 Prozent ausmachen, würden die geplanten Maßnahmen zusätzlich belasten und erschweren die Finanzierung des Studiums enorm. Zudem würde die Reduktion der Prüfungstermine die Vorbereitungszeit und Lernqualität senken, was den Studienerfolg behindert, heißt es in der Mitteilung.

Vorwurf: Regierung setzt auf Ausbildung statt Bildung

Der VSStÖ weist auf die besondere prekäre Lage der Studierende in Corona hin: "Die finanzielle Belastung, die ein Studium mit sich bringt, ist für viele, aufgrund von hohen Studiengebühren, mangelhaften Beihilfesystemen und steigenden Lebenserhaltungskosten, kaum bewältigbar”, so VSStÖ-Vorsitzende Dora Jandl. Die neuen Maßnahmen der Regierung würden nur die Ausbildung forcieren. “Damit gibt österreichische Hochschulpolitik endgültig den Anspruch auf, Bildung in der Bevölkerung voranzutreiben. Statt Bildung geht es nur noch um Ausbildung. Egal um welchen Preis.”

Ähnlich sehen das auch die ÖHs der österreichischen Kunstunis: Die umfassende Restrukturierung des UG erweckt klar den Eindruck, dass Bildung mit diesen Maßnahmen eine Frage von finanziellen Ressourcen wird und der seit Jahren vorangetriebenen Neoliberalisierung des Bildungssektors folgt, heißt es in der Aussendung.

 Studierende sollen künftig am Beginn ihres Studiums eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS-Punkten pro Studienjahr erbringen müssen. | Foto: Lisa Ganglbaur
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