Hofer lenkt ein
VKI geht erfolgreich gegen Mondpreis-Werbung vor

Hofer streicht auf VKI-Druck Werbung mit irreführender Preissenkung. | Foto: MeinBezirk.at
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Nach Druck des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wird künftig die Supermarktkette Hofer KG Preissenkungen nicht mehr mit hohen Ausgangspreisen vergleichen, die davor gar nicht verrechnet wurden. Laut dem VKI beobachtet man Statt‑Preise mit besonderer Aufmerksamkeit.

ÖSTERREICH. Anlass war eine Beschwerde einer Konsumentin, die den VKI bat, eine von der Hofer KG (Hofer) lancierte Werbung mit Statt-Preisen unter die Lupe zu nehmen. Das Unternehmen bewarb eine Infrarotheizung mit einem scheinbar hohen Rabatt, obwohl sie kurz zuvor ohne jeglichen Hinweis auf eine Preissenkung zum gleichen niedrigen Preis angeboten wurde. Zusätzlich war der in der Werbung genannte ursprüngliche Preis, den Hofer angeblich zuvor verrechnet hatte, in Wirklichkeit nie existent. Monatelang wurde dieser nie verwendet.

Hofer lenkte ein

Im Auftrag des Sozialministeriums hat der VKI Klage eingereicht. Infolgedessen kam es bereits vor Beginn des Verfahrens zu einem gerichtlichen Vergleich zwischen Hofer und dem VKI, in dem sich Hofer zur Unterlassung verpflichtete. Dieser Vergleich ist rechtsgültig.

Hofer habe sich verpflichtet, auch diese Form der Bewerbung zu unterlassen. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
  • Hofer habe sich verpflichtet, auch diese Form der Bewerbung zu unterlassen.
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„Einer Statt-Preis-Werbeankündigung muss eindeutig zu entnehmen sein, auf welche Preise zu Vergleichszwecken hingewiesen wird. Ohne deutliche Angabe einer anderen Bezugsgröße erwartet das Publikum, dass der Werbende einen Vergleich zu einem realen, zuvor von ihm selbst verlangten Preis zieht“, erläutert Barbara Bauer, Juristin im VKI die Rechtsprechung zu Statt-Preisen. 

Gefahr vor Mondpreis

Interessanterweise hat weder der Hersteller der Infrarotheizung noch der Betreiber des exklusiven Onlineshops des Herstellers für die Heizungen diesen Preis (249 statt 420 Euro) verlangt, der annähernd dem UVP entsprach. „Der Bezugspreis muss richtig sein. Der UVP wird von den Verbrauchern als realistischer Preis verstanden. Entfernt sich der marktübliche Preis erheblich vom UVP, liegt aus unserer Sicht ein zur Täuschung geeigneter Mondpreis vor. Dann darf mit dem UVP nicht als Statt-Preis geworben werden“, heißt es seitens des VKI. Hofer verpflichtete sich, auch diese Form der Bewerbung zu unterlassen.

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Hofer streicht auf VKI-Druck Werbung mit irreführender Preissenkung. | Foto: MeinBezirk.at
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