Kritik an Andreas Khol
Wirbel um "Falschinformation" zu Einbürgerungen
Andreas Khol, früherer Erster Nationalratspräsident der ÖVP, behauptete in einer TV-Debatte, hier geborene Kinder und Jugendliche seien von der Einkommenshürde bei Einbürgerungen befreit. "SOS Mitmensch" kritisiert, dass es sich dabei um eine Falschinformation handle.
ÖSTERREICH. In den letzten Wochen wurden besonders die vielen Hürden bei der Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft thematisiert. Kritik gab es vor allem an den hohen Kosten. Wer eingebürgert werden will, muss unter anderem einen Lebensunterhalt nachweisen. Für Kinder, die noch nicht erwerbstätig sein können, gibt es keine entsprechende Ausnahmeregelung.
"Haben nichts nachzuweisen"
Khol, der maßgeblich an der Änderung des Einbürgerungsgesetzes im Jahr 2002 mitgewirkt hat, diskutierte am Dienstagabend in der Sendung "Pro und Contra" auf Puls24 über die Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft und ihre Hürden. Wenn ein in Österreich geborenes Kind hier die Schule besucht hat, müsse es "nichts weiter" nachweisen, wenn es um die Einbürgerung geht. Khol hatte sich beim Einbürgerungsgesetz besonders für den Nachweis guter Deutschkenntnisse und dem Verständnis der Grundzüge der Demokratie und Landesgeschichte eingesetzt.
SOS Mitmensch bezeichnet die Aussage Khols, dass für Einbürgerungen von Kindern kein Einkommensnachweis erforderlich sei, als "Falschinformation", welche die Diskussion rund um die Staatsbürgerschaft verzerre. Außerdem merkt Nurten Yilmaz von SOS Mitmensch an, dass kein Schulkind einen solchen Antrag selbst einbringen, geschweige denn ein ausreichendes Einkommen nachweisen könne. Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch meinte in einer Aussendung dazu:
„Khol will offenbar das von ihm selbst mitbeschlossene Staatsbürgerschaftsgesetz nicht mehr kennen. In dem Gesetz gibt es keine Ausnahmen für hier geborene Kinder und Jugendliche, weder von der hohen Einkommenshürde noch von den extremen Kosten."
Viertelmillion Einwohner ohne österreichische Staatsbürgerschaft
Derzeit haben 250.000 Menschen, die hier geboren wurden, nicht die österreichische Staatsbürgerschaft. Die Gesetzeslage verlangt, abhängig vom Bundesland, einen Mindestaufenthalt von sechs bis zehn Jahren in Österreich, wovon maximal 20 Prozent der Zeit im Ausland verbracht werden darf. Das gilt sowohl für berufliche, akademische als auch urlaubsbedingte Aufenthalte. Außerdem muss nach Abzug der Fixkosten ein Lebensunterhalt von 1.200 Euro nachgewiesen werden. Eine Summe, die beispielsweise einem systemrelevanten Bäcker oder Bäckerin nicht zur Verfügung steht, kritisiert Yilmaz. Es dürfen darüber hinaus keine Vorstrafen vorliegen und ein Deutschnachweis sowie Einbürgerungstest müssen erfolgen. Zu guter letzt kommen mehrere Hundert Euro an Gebühren auf die antragsstellende Person zu.
Österreich ist Schlusslicht bei Einbürgerungen
Im europäischen Vergleich gehört Österreich mit 0,6 Prozent absoluter Einbürgerungen zu den Schlusslichtern. Von 1.000 hier lebenden Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft werden somit pro Jahr sechs eingebürgert. Laut einer Studie des Migrant Integration Policy Index (MIPEX) ist das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz aufgrund seiner vielen Hürden, wie etwa dem geforderten Mindesteinkommen, eines der restriktivsten innerhalb der Europäischen Union.
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