Selbst in der Hitze keine gute Idee bei Schweißfüßen: Fahrer lässt bei 130 km/h Fuß aus dem Auto hängen

Dass bei der momentanen Hitze fast jedes Mittel zur Abkühlung recht ist, mag sein. Was sich aber der Autofahrer am Bild auf einer heimischen Autobahn erlaubte, lässt Verkehrssicherheitsexperten die Haare zu Berge stehen. Bei Autobahntempo 130 hängt er den linken Fuß lässig aus dem Fahrerfenster. Als Mittel gegen Schweißfüße ist die Luftkühlung bei Autobahntempo auf jeden Fall nicht anzuraten. Selbst bei der momentanen Hitzewelle dürfte die Polizei kein Verständnis haben.
"Eine derart ungeeignete Sitzposition kann auch zu Strafen in der Höhe von bis zu EUR 726,00 führen", sagt Jurist Lukas Thallinger vom ÖAMTC. Denn es sei davon auszugehen, dass der Fahrer das Auto nicht vollständig beherrschen könne: "Einerseits ist es bei Fahrzeugen mit manueller Schaltung nicht möglich die Kupplung zu betätigen. Andererseits ist es auch bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe mit hoher Wahrscheinlichkeit unmöglich, bei einer Vollbremsung ausreichend Druck auf die Bremse zu bekommen. Zusätzlich ist man bei einer solchen Körperhaltung beim Lenken eingeschränkt."

Versicherung kann Leistungen zurückfordern

Bei einem Unfall müsse der Fahrer laut Thallinger damit rechnen, dass die Versicherung Leistungen, welche an den Unfallgegner ausbezahlt wurden, vom wegen Obliegenheitsverletzung oder wegen gefährlichen Verhaltens zurückgefordert werden. "In der Kaskoversicherung ist die Versicherung möglicherweise zur Gänze leistungsfrei. Bei einem eigenen Schaden muss man damit rechnen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung ein Mitverschulden einwendet, wenn eine bestimmte Sitzposition (mit-) ursächlich für einen Unfall war.“

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