ÖVP-U-Ausschuss
100 Kanzleramt-Mitarbeiter sollen WKStA Daten übergeben
Rund 100 Kanzleramt-Mitarbeiter sollen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Daten übermitteln. Grund dafür sei laut WKStA, dass die Mitarbeiter untereinander Handys getauscht hätten und zahlreiche E-Mails gelöscht hätten. Zwei Anträge der ÖVP wurden nun vom Verfassungsgerichtshof (VfGh) abgewiesen.
ÖSTERREICH. Der APA liegt eine Verordnung vor, die die Auslieferung elektronischer Daten von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Bundeskanzleramt (BKA) aus der Ära Kurz vorsieht. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation. Verlangt werden Inhalte der E-Mail-Postfächer, Office-Dokumente (und ähnliche Co-Working-Spaces), persönlich zugeordnete Laufwerke inklusive Backups und Sicherungskopien für den Zeitraum Dezember 2017 bis Oktober 2021.
100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfasst
Betroffen sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation sowie Informationstätigkeit der Bundesregierung, im Kabinett, die in den genannten Bereichen tätig waren, inklusive derer Teamassistentinnen und Teamassistenten und Büromitarbeiterinnen und Büromitarbeiter. Somit sollen rund 100 Personen von den Durchsuchungen betroffen sein.
Gelöschte E-Mails und Handy-Tausch
Argumentiert wird das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, dass frühere enge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ex-Kanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) unzählige E-Mails gelöscht und untereinander Handy getauscht hätten. Dadurch könnte Beweismaterial fehlen. Es zeige sich bereits jetzt, dass "die Beschuldigten im Zuge der Umsetzung ihres Tatplanes per eMail oder mittels Chatnachrichten kommunizierten". Auf anderem Weg sei die Beweiserhebung nicht möglich, "weil die Beschuldigten großflächige Löschungen von ihren elektronischen Daten vorgenommen haben", so die Begründung.
Brisant ist, dass im E-Mail-Postfach eines Kurz-Sprechers alle E-Mails von 10. Jänner 2020 bis 3. August 2021 gelöscht worden sein sollen. So heißt es von der WKStA:
"So befinden sich für diesen Zeitraum lediglich 242 'unique' eMails - daher nach Deduplizierung - im Postfach, die fast allesamt aus dem Outlook-Ordner 'Kalender' und 'Posteingang/Flüge' stammen. eMails ab dem 5. August 2021 wurden ebenfalls praktisch durchgehend gelöscht, wobei die Löschungen im Rahmen der IT-forensischen Aufbereitung nachvollzogen werden konnten. Das erste nicht gelöschte eMail stammt vom 5. Oktober 2021 17:28 Uhr, daher unmittelbar vor der Durchsuchung am darauffolgenden Tag."
"Nichts Vorwerfbares zutage gebracht"
Die Hoffnung der WKStA sei wohl, über Umwege Tausende weitere Daten sicherstellen zu können und so "Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit" zu bekommen. Weiters lässt sie wissen:
"Eine Einschränkung auf konkrete Personen ist mangels Kenntnis der konkreten Strukturen und Zuständigkeiten sowie operativen Abläufen innerhalb des umfangreichen Mitarbeiterstabs nicht möglich."
Der Anwalt von Ex-Kanzler Kurz, Werner Suppan, sieht, in diesem Schritt ein Zeichen dafür, dass die Ermittlungen der WKStA bisher nichts Vorwerfbares zutage gebracht hätten und betont weiter, dass hier nichts zu finden sei, da sich niemand etwas zuschulden kommen hätte lassen.
Auslöser der Inseratenaffäre ist der Verdacht, dass Mitglieder der Volkspartei um Sebastian Kurz – damals noch Außenminister – ab 2016 rechtswidrig Budgetmittel des Finanzministeriums genutzt haben sollen, um Meinungsumfragen mit falschen Ergebnissen erstellen zu lassen und diese dann in der Tageszeitung "Österreich" publizieren ließen. Das Ziel soll eine Beeinflussung der öffentlichen wie parteiinternen Meinung zu Gunsten Sebastian Kurz' gewesen sein.
Zwei Anträge abgewiesen
Der VfGh hat zwei Anträge als unzulässig zurückgewiesen, die auf die unverzügliche Auswertung und Vorlage an den ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss von Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium Thomas Schmid und Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ abzielten.
Abgewiesen hat der VfGH Anträge, dass bestimmte Dokumente zur Besetzung von Leitungsfunktionen mit ehemaligen Kabinettsmitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie von Akten und Unterlagen in Bezug auf die Vergabe bestimmter Aufträge in nicht der ÖVP zuzurechnenden Bundesministerien dem U-Ausschuss vorzulegen sind. Der U-Ausschuss hat nachvollziehbar dargelegt, warum das Verlangen der ÖVP-Abgeordneten nicht vom Umfang des Untersuchungsgegenstands umfasst ist.
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