Après-Ski-Lokale und Co.
Bürgermeister dürfen künftig über Sperrstunden entscheiden
Die Zweckzuschüsse für die Länder und Gemeinden zur Bewältigung der Corona-Pandemie werden bis Ende März 2022 verlängert. Das sieht ein Antrag vor der am Dienstag im Gesundheitsausschuss beschlossen wurde. Zudem werden Bürgermeister künftig ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen.
ÖSTERREICH. Dabei handelt es sich unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, Impfstellen oder COVID-19-bedingte Mehrleistungen von Rettungs- und Krankentransportdiensten. Auch die Regelungen für Kostenersatz für bevölkerungsweite Testungen wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Weitergeführt werden sollen auch die betrieblichen Testungen, wie ein im Laufe der Sitzung eingebrachter und mehrheitlich beschlossener Ausschussantrag vorsah, allerdings vorerst nur bis 31. Oktober 2021.
Ortschefs dürfen Öffnungs- und Schließzeiten festlegen
Zudem werden Bürgermeister künftig ermächtigt, Öffnungs- und Schließzeiten von Betriebsstätten festzulegen. Die Koalitionsparteien begründen diese Maßnahme mit der anstehenden Wintersaison und dem verstärkten Aufenthalt etwa in Après-Ski-Lokalen. Damit können nicht nur Öffnungs- und Schließzeiten, sondern auch "Pausensperrstunden" (im Sinne von Unterbrechungszeiten, wie etwa für das Durchlüften von Räumlichkeiten) festgelegt werden, heißt es in den Erläuterungen. Örtliche Gegebenheiten und lokale Besonderheiten könnten zudem besser auf Gemeindeebene überblickt werden.
Rezeptverschreibung ohne Arztkontakt bis Ende März
Außerdem werden niedergelassene Ärzte laut Meldung der Parlamentskorrespondenz stärker in die Pandemiebekämpfung eingebunden, indem sie nunmehr auch PCR- und Antigentest dokumentieren und die diesbezüglichen Zertifikate ausdrucken dürfen. Bisher war dies nur im Fall von Impfzertifikaten möglich. Da die Corona-Pandemie noch nicht vorbei ist, soll es bis Ende März 2022 weiterhin die Möglichkeit der Verschreibung von Medikamenten ohne persönlichen Arztkontakt geben.
Im COVID-19-Maßnahmengesetz wird außerdem festgelegt, ab wann - nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand - von einer lediglich geringen epidemiologischen Gefahr auszugehen ist (Schutzimpfung, Negativtestung, Vorhandensein von Antikörpern, überstandene Infektion). Um flexibler auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, kann auch zwischen den einzelnen Personengruppen differenziert werden. Soweit es epidemiologisch erforderlich ist, kann zusätzlich die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests vorgeschrieben werden.
Mehrheitlich angenommen wurde auch der Initiativantrag von ÖVP und Grünen, mit dem die Zweckzuschüsse an die Länder und Gemeinden bis Ende März 2022 verlängert werden. Es handelt sich dabei unter anderem um den Ersatz der Kosten für Schutzausrüstung, für die telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (inklusive Infrastruktur-, Recruiting- und Schulungsmaßnahmen), für sogenannte Barackenspitäler oder für diverse medizinische Produkte.
Kritik der Opposition
Die vielen Fristverlängerungen würden zeigen, dass der Regierung noch immer der Plan für einen Ausstieg aus dem "Maßnahmenkonzert" fehle, bemängelte Gerald Loacker seitens der NEOS. Auch SPÖ-Mandatarin Verena Nussbaum vermisste ein grundlegendes Ziel in der Corona-Politik. Die Handlungen der Regierung seien von Chaos und unterschiedlichen Fristverlängerungen geprägt. Dass in Hinkunft nun Bürgermeister über die Sperrstunde von Lokalen entscheiden dürfen, sei eine sehr abenteuerliche Idee, urteilte FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm.
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