Recht auf Zahlung besteht
Diskussion um Bargeld im Verfassungsrecht
Die ÖVP heizte mit einem Video am Sonntag die Debatte rund um die Absicherung von Bargeld in der Verfassung wieder an. Am Montag ließ Nationalbank-Gouverneur Robert Holzmann in der "Kronen Zeitung" von sich hören. Er sei für eine nationale Regelung. Für Verfassungsexperte Christoph Bezemek von der Universität Graz sei das aber nur bedingt umsetzbar.
ÖSTERREICH. Das EU-Recht regle nicht, ob Bargeld als Zahlungsmittel angenommen werden müsse. Hier müsse man nachschärfen, so Holzmann, der sich für eine Annahmepflicht von Bargeld aussprach. "Daher bedarf es einer rechtlichen Festlegung, dass man als Bürger das Recht hat, mit Bargeld, aber auch mit Karte zu zahlen."
Bargeld durch EU-Recht geschützt
Zum Thema Bargeld-Absicherung richtete ÖVP-Finanzminister eine eigene Taskforce ein, um einen runden Tisch dazu vorzubereiten. Holzmann ist Teil dieser Taskforce, denn: "Es kann nicht sein, dass Geschäfte, Apotheken oder Kinos auf komplette Kartenzahlung umstellen, nur weil es für sie in der Abrechnung einfacher ist."
Ebenfalls am Wochenende hatte der Leiter der EU-Kommissionsvertretung in Wien, Martin Selmayr, in einem Gastkommentar im "Kurier" versichert, dass Bargeld "auch für die Zukunft durch vorrangiges EU-Recht geschützt" sei. "Das Euro-Bargeld muss grundsätzlich überall im Euro-Raum zur Zahlung angenommen werden."
Recht auf Bezahlung nicht an Bargeld gebunden
Da Geschäftstreibende aber ein Recht auf Privatautonomie haben, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention und Grundrechtecharta festgeschrieben stehe, dürften Private staatlich nur an ein Zahlungsmittel gebunden seien. So sei man innerhalb der EU zwar an den Euro gebunden, aber "nicht an die Zahlungsmodalität", so Verfassungsexperte Bezemek im "Kurier".
Dienstleistungsunternehmen oder Gastronomie zur Bargeldannahme zu verpflichten, würde eine Einschränkung ihrer Recht bedeuten. Vorstellen könne sich Bezemek aber eine Festschreibung als Staatsziel. So hätte es vorrangig einen Programmcharakter für künftige Gesetzgebende.
Alternativ könne man die Zahlung mit Bargeld als Grundrecht festschreiben. Daran wäre der Gesetzgeber bei geplanten Einschränkungen gebunden. Das betreffe auch die auf EU-Ebene diskutierte Geldwäscherichtlinie. Im Zuge dessen solle es eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro geben, um kriminelle Geldflüsse zu unterbinden.
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