Seit 25 Jahren
DNA-Datenbank half bisher 627 Mordfälle zu klären
In Österreich gibt es seit 25 Jahren die DNA-Datenbank. Seit Bestehen der Datenbank wurden mit ihrer Hilfe laut Innenministerium 627 Mordfälle geklärt, davon 23 Cold-Cases.
ÖSTERREICH. Den Ausschlag zur Errichtung gab der Fall des Serienmörders Jack Unterweger, der erste österreichische DNA-Fall. "DNA-Beweise spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung von Straftaten - das gilt ganz besonders für Gewalt- und Sexualdelikte an Frauen und Mädchen", sagte Justizministerin Alma Zadic bei einem gemeinsamen Besuch des DNA-Labor in Mödling mit Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
Das habe sich beispielsweise auch bei der Aufklärung der brutalen Frauenmorde aus dem Jahr 2019 in Ebergassing und Greinsfurth gezeigt, in denen sich jeweils DNA-Spuren als entscheidende Beweismittel herausgestellt hatten. "Wir müssen die Verurteilungsraten erhöhen und dafür sind DNA-Beweise entscheidend. Daher wollen wir den Einsatz von DNA-Beweisen etwa durch den Ausbau von Gewaltambulanzen weiter stärken", betonte die Ministerin.
Karner verwies auf "fast 30.000 Tatverdächtige, die identifiziert werden konnten". Die österreichische Polizei sei weltweit eine der ersten, die eine solche Datenbank aufgebaut hat. "Seither haben sich die technischen Möglichkeiten und der internationale Austausch rasant weiterentwickelt. Moderne Ermittlungsarbeit ist ohne dieses Werkzeug gar nicht mehr denkbar."
Labore auch in Wien, Salzburg und Innsbruck
Neben Mödling befinden sich die weiteren DNA-Kooperationslabore an der Gerichtsmedizin Innsbruck, in Salzburg und in Wien. 2021 wurden insgesamt mehr als 10.000 Spurenanalysen für das Innenressort (BMI) und rund 9.000 für das Justizministerium (NMJ) durchgeführt sowie die Auswertung von 10.000 Abstrichen von Verdächtigen für das BMI und 1.700 für das BMJ.
Derzeit werden rund 200 Delikte im Monat durch Treffer in der nationalen DNA-Datenbank geklärt. Es gelte eine strikte Trennung von Datenbankverarbeitung mit Personeninformationen und anonymisierten Laboranalysen, wurde seitens des BMI betont. DNA-Verarbeitung erfolge nur bei Delikten, die mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedroht sind.
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