Budgetsanierung
Gerichtspraxis dauert künftig nur mehr fünf Monate

- Das Gerichtsjahr dauert künftig nur noch 5 Monate.
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Statt sieben Monate soll die verpflichtende Gerichtspraxis künftig nur mehr fünf Monate dauern. Damit soll ein Beitrag zur Budgetsanierung geleistet werden.
ÖSTERREICH. Um in Österreich einen Rechtsberuf, wie Richter bzw. Richterin oder Staatsanwalt bzw. Staatsanwältin ausüben zu können, muss man nach dem Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums die Gerichtspraxis absolvieren. Das "Gerichtsjahr", wie diese oft umgangssprachlich bezeichnet wird, soll von sieben auf fünf Monate verkürzt werden. Das sieht der Entwurf des Budgetbegleitgesetzes vor.
"Beitrag zur erforderlichen Budgetsanierung"
In den Erläuterungen zum Gesetz heißt es, dass durch "eine maßvolle Verkürzung der Dauer ein Beitrag zur erforderlichen Budgetsanierung geleistet werden soll, wobei eine qualitätsvolle Berufsaus- und -vorbildung gesichert bleibt". Die Änderung wird schon demnächst in Kraft treten. Allerdings sind Personen, die sämtliche Zulassungsvoraussetzungen erfüllt haben und den Antrag auf Zulassung zur Gerichtspraxis bis zum 30. Juni 2025 stellen, davon ausgenommen. Für sie gelten die bisherigen sieben Monate.
Vier Millionen Euro Einsparungen
Während ihrer "Gerichtsjahrs", in dem Jus-Absolventen und Absolventinnen den Gerichtsbetrieb kennenlernen sollen, erhalten diese einen Ausbildungsbeitrag von etwa 1800 Euro im Monat. Mit der Maßnahme der Kürzung spart man laut dem Justizministerium rund vier Millionen Euro im Jahr. Die Dauer der Praxiszeit wurde schon in den vergangenen Jahren immer wieder verkürzt oder verlängert. 2011 wurde sie mit dem Sparpaket von neun auf fünf Monate gesenkt, 2017 wurde sie dann aber zur Sicherung der Ausbildungsqualität wieder auf sieben Monate erhöht.
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