Neue Corona-Verordnung
Gesichtsvisiere werden verboten
Ab Mitternacht gelten in Österreich neue Corona-Regeln. Wenige Stunden vorher ist noch immer unklar, wie die Verordnung genau aussieht.
ÖSTERREICH. Fix ist bisher nur, das Gesichtsschilde, die sich vor allem in der Gastronomie und im Handel größter Beliebtheit erfreuen, verboten werden. außerdem soll die 1-Meter-Regel im öffentlichen Raum wiederbelebt werden, wie Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Donnerstag am Rande einer Pressekonferenz bestätigte.
Sonderregelung für Asthmatiker
Gesichtsschilde würden nur von einer überschaubaren Gruppe, vor allem in der Gastronomie, im Einzelhandel und bei Friseuren, genutzt. Allerdings verstehe er sehr wohl, dass das ganztägige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine Belastung darstelle, so Anschober. Es soll daher eine Übergangsphase geben, in der die Schilde noch als Ersatz für eine Maske gelten. Zudem gebe es Sonderregelung für Personen, die keine schließende Maske tragen können, wie etwa Asthmatiker.
1 Meter Abstand kommt
Ein Comeback feiert der „Babyelefant“ als Symbol fürs Abstandhalten. Die entsprechende Regelung galt als Juli nur noch als Empfehlung, nachdem sie vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wurde. Der Abstand von einem Meter im öffentlichen Raum werden nun „wieder verankert als rechtsverbindliche Vorgabe“, so Anschober.
Corona-Verordnung im Detail nicht bekannt
Offen hingegen bleibt wenige Stunden vor in Kraft treten der neuen Verordnung, wie die genauen Regeln für Veranstaltungen oder Alkoholverbote nach Sperrstunden-Ende aussehen. Selbst eine Maskenpflicht bei gewissen Sportarten war laut oe24.at in Diskussion.
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