Anträge ab 5. März
Hilfsfonds für Freiwillige und Vereine verlängert

Ministerin Elisabeth Köstinger: „Mit dem NPO-Fonds haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, um gemeinnützige Vereine in der Coronakrise zu unterstützen. Tausende Einrichtungen haben die unbürokratische Abwicklung für die sechs Monate von April bis September 2020 in Anspruch genommen. Da viele angesichts der anhaltenden Pandemie nach wie vor Hilfe brauchen, haben wir die NPO-Förderung auf die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 verlängert. Ab 5. März können die Organisationen auch für diesen Zeitraum rückwirkend Anträge stellen. Unser Ziel ist, so viele Vereine wie möglich durch die Krise zu bringen und ihnen Sicherheit zu geben.“ | Foto: Markus Spitzauer
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  • Ministerin Elisabeth Köstinger: „Mit dem NPO-Fonds haben wir ein wirksames Instrument geschaffen, um gemeinnützige Vereine in der Coronakrise zu unterstützen. Tausende Einrichtungen haben die unbürokratische Abwicklung für die sechs Monate von April bis September 2020 in Anspruch genommen. Da viele angesichts der anhaltenden Pandemie nach wie vor Hilfe brauchen, haben wir die NPO-Förderung auf die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 verlängert. Ab 5. März können die Organisationen auch für diesen Zeitraum rückwirkend Anträge stellen. Unser Ziel ist, so viele Vereine wie möglich durch die Krise zu bringen und ihnen Sicherheit zu geben.“
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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr den Fonds für Non-Profit-Organisationen ins Leben gerufen, um gemeinnützige Organisationen - vom Sportverein über Kulturvereine, Umweltschutz-NGOs und anerkannte Glaubensgemeinschaften bis zu Freiwilligen Feuerwehren - während der Pandemie zu unterstützen. Bis jetzt wurden bereits knapp 19.000 Anträge zugesagt und 341 Mio. Euro genehmigt. Nun wurde der Fonds verlängert.

ÖSTERREICH. Da zahlreiche Vereine nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, haben Vizekanzler Werner Kogler und Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine Verlängerung für das vierte Quartal 2020 erarbeitet:

• Ab 5. März 2021 können die Anträge gestellt werden.
• Anträge rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2020 möglich.
• Antragsstellung wird wieder über die Plattform www.npo-fonds.at möglich sein.

Die neue Richtlinie für die Förderabwicklung des 4. Quartals 2020 enthält einen verbesserten Struktursicherungsbeitrag: Für die sechs Monate von April bis September erhielten die Organisationen zusätzlich zu den förderfähigen Kosten eine Pauschale in der Höhe von 7 Prozent der Gesamteinnahmen des Jahres 2019. Für die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 bleibt der Struktursicherungsbeitrag unverändert bei 7 Prozent und wird damit de facto verdoppelt.

Außerdem erhalten gemeinnützige Vereine, die von der Schließung durch die Lockdown-Verordnungen direkt oder indirekt betroffen sind (z.B. Sport, Kultur, Gastronomie) für die Monate November und Dezember einen "Lockdown-Zuschuss", der dem Umsatzersatz entspricht. Andere vom Lockdown indirekt betroffene gemeinnützige Organisationen können den Umsatzersatz noch über FinanzOnline beantragen (www.umsatzersatz.at).
Um die gemeinnützigen Vereine bis zum Ende der Pandemie bestmöglich zu unterstützen, hat die Bundesregierung bereits eine weitere Verlängerung des NPO-Fonds bis vorerst Ende März 2021 beschlossen.

Nähere Informationen, eine Hotline-Nummer wie auch Fragen und Antworten: www.npo-fonds.at 

Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP): „Gemeinnützige Vereine sorgen für Zusammenhalt, erhalten Traditionen am Leben und helfen uns dabei, eine Gemeinschaft zu sein. Umso wichtiger ist es, dass wir sie bestmöglich durch die Coronakrise bringen. Die Verlängerung des NPO-Fonds ist der richtige Schritt, um rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren zu unterstützen.“

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